Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 03.01.2023 | Elena Deutscher | Quelle: dpa/Rupert Oberhäuser
Solargesetz ab 1. Januar
Photovoltaik-Anlagen werden Pflicht auf Berliner Dächern
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Berlin die Solarpflicht. Auf allen neugebauten und sanierten Dächern müssen Photovoltaik-Anlagen installiert werden. Doch schon ohne Auflage war das Interesse an Solaranlagen groß. Von Elena Deutscher
Auf so manchem Berliner Dach schimmern sie jetzt schon schwarz und blau - doch künftig dürften Photovoltaik-Anlagen deutlich häufiger zu sehen sein. Seit Juli 2021 gilt in Berlin das Solargesetz, und seit Anfang dieses Jahres damit auch die Solarpflicht.
Mit dem "Masterplan Solarcity" hat die Landesregierung Berlin ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Bis 2045 soll ein Viertel der in Berlin erzeugten Energie aus Solarenergie stammen. Dafür muss eine Leistung von 4.400 Megawatt auf den Dächern der Stadt installiert werden. Das Solargesetz soll helfen, dieses Ziel zu erreichen.
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Erleichterung für bestehende Wohngebäude
13.500 Solarstromanlagen schon in Betrieb
"Nach unserer Kenntnis sind in Berlin derzeit rund 13.500 Solarstromanlagen in Betrieb", sagt Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft. Laut Körnig wurden im Jahr 2022 2.500 neue Anlagen installiert. Anträge zum Anschluss einer Pholovoltaik-Anlage - kurz PV-Anlage - gab es 2022 nach Zahlen der Stromnetz Berlin GmbH über 4.000.
Für das Ziel aus dem Masterplan reicht das noch nicht. "Wenn wir dieses ehrgeizige, aber klimapolitisch wohl alternativlose Ziel umsetzten wollen, dann müssen wir in den nächsten 20 Jahren mindestens 200.000, wenn nicht 300.000 Solaranlagen auf Berlins Dächern installieren. Das heißt, wir brauchen jährlich nicht 2.500 neue Anlagen, sondern 10.000."
Kaum Lieferschwierigkeiten zu erwarten
Auch ohne Gesetz interessieren sich immer mehr Berliner und Berlinerinnen für die eigene Photovoltaik-Anlage auf dem Dach. Wer neu baut, müsse nicht unbedingt mit Lieferschwierigkeiten rechnen, sagt Körnig: "Die Solarmodule werden zum Glück mittlerweile automatisiert in großen Solarfabriken gebaut." Schwieriger sei es eher, den Handwerker zu finden, der die Anlage installiert. "Bundesweit sehen wir jetzt schon Wartezeiten von mehreren Monaten", so Körnig. "Hier wird es auf eine entsprechend großzügige Auslegung des Solargesetzes ankommen, sodass man die Anlage auch noch nachrüsten kann."
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Solargesetz: Photovoltaik muss auf alle Häuser
Laut Solargesetz muss Photovoltaik auf jedem neu gebauten Haus, egal ob Wohn- oder Gewerbegebäude installiert werden. Gleiches gilt bei umfangreichen Dachsanierungen. Zukünftig soll bei Neubauten auf 30 Prozent der Bruttodachfläche (dazu zählen alle Dachteile und -Fenster) Photovoltaik installiert werden. Bei bereits bestehenden Häusern zählt die Nettodachfläche, also die Dachfläche ohne Fenster oder Verschattungen. Bei bestehenden Mehrfamilienhäusern kommt es auch auf die Anzahl der Wohnungen an, wodurch festgelegt ist, welche Leistung auf dem Dach installiert werden soll.
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Sanktionen
Solarstrom für 10 Cent die Kilowattstunde
In der Regel profitieren auch die Hausbesitzer und -besitzerinnen von dem eigenen Solarstrom, sagt Körnig. Wer die PV-Anlage nicht selbst kaufen möchte, kann sein Dach auch verpachten oder vermieten. "Man kann Solarstrom vom eigenen Dach inzwischen für rund 10 Cent die Kilowattstunde erzeugen. Wenn wir vom Energieversorger Strom beziehen, dann ist das in einer Größenordnung von 40 Cent die Kilowattstunde. Das heißt, das ist nicht nur eine notwendige Investition für den Klimaschutz, sondern ist auch für den eigenen Geldbeutel sinnvoll", so der Geschäftsführer.
Neben Photovoltaik auf dem Dach kann das Gesetz auch durch eine Anlage an der Hausfassade oder Solarthermie, also Wärme- statt Stromgewinnung, erfüllt werden.
Häuser mit einer Nutzfläche kleiner als 50 Quadratmeter sind von der Solarpflicht nicht betroffen. Genauso wie Gewächshäuser und Zelte oder Garagen, wenn die Solarpflicht schon von einem anderen Gebäude auf dem Grundstück erfüllt wird. In bestimmten Fällen können Eigentümer und Eigentümerinnen von der Solarpflicht befreit werden, zum Beispiel, wenn die gesamte Dachfläche nach Norden ausgerichtet ist.