Einmaliger Heizkostenzuschuss
Bis zu 2.000 Euro Hilfe können Berliner beantragen, die mit Öl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas heizen. Der Antrag für den Zuschuss muss online eingereicht werden. Bezuschusst werden sollen aber nicht alle.
Ein Hilfsprogramm für Haushalte und Gewerbetreibende, die mit Öl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas heizen, startet am 31. Januar in Berlin. Anträge auf einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro sind möglich, wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft am Dienstag nach der Sitzung des Senats bekanntgab.
Das Programm ist Teil des Berliner Entlastungspakets des Senats wegen deutlich gestiegener Energiekosten. Im Nachtragshaushalt sind dafür 75 Millionen Euro vorgesehen. Außerdem sollen zusätzlich entsprechende Bundesmittel genutzt werden.
Der Zuschuss ist für Mieter und Hauseigentümer sowie Betriebe gedacht, die wegen der hohen Energiekosten finanzielle Unterstützung brauchen. Der Antrag muss digital gestellt werden. Berechtigt ist, wer 2022 verglichen mit 2021 Kostensteigerungen von mehr als 70 Prozent hatte. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der über diesem Wert liegenden Mehrkosten. Eigentümer müssten die Heizkostenhilfe im Rahmen der Nebenkostenabrechnungen an die Mietparteien weitergeben.
Sendung: rbb24, 24.01.2023, 16 Uhr
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