Gesetzesreform
Mit neuen und einheitlicheren Regeln will das Brandenburger Bildungsministerium mehr Plätze in der Kindertagespflege schaffen. Künftig sollen auch Unternehmen oder öffentliche Arbeitgeber in ihren Räumen Kindertagespflege anbieten und dafür Mitarbeiterinnen einstellen können, wie Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) am Donnerstag sagte.
Außerdem soll eine Großtagespflege ermöglicht werden, bei der bis zu drei Tagespflegerinnen in einer Wohnung bis zu 15 Kinder betreuen können. Ziel sei es, mehr Flexibilität bei den Angeboten zu schaffen, erläuterte Ernst. So könnten sich bei der Großtagespflege die Tagespflegerinnen auch gegenseitig vertreten.
Derzeit gebe es rund 850 Tagespflegerinnen, die Plätze für rund 3.300 Kinder anböten, so das Ministerium. Das Angebot sinke seit Jahren und es gebe zu wenig Plätze im Land, sagte Ernst. Im Jahr 2014 gab es noch Angebote von rund 1.200 Tagespflegerinnen.
Mit einer Gesetzesreform zur Kindertagespflege sollen auch die Bürokratie entrümpelt und die Anforderungen für das Personal und die Räume für die Kindertagespflege vereinheitlicht werden. Bislang gibt es unterschiedliche Regelungen in den 18 Landkreisen und kreisfreien Städten. Allerdings sollen Personen ohne Ausbildung als Erzieherin sich mit einer Fortbildung von 300 Stunden qualifizieren müssen.
Die Gesetzesreform sei derzeit in der Abstimmung der Ressorts und solle im April im Kabinett sowie noch vor der Sommerpause im Landtag beschlossen werden, sagte Ernst. Ziel sei es, dass die Neuregelungen zum 1. August in Kraft treten könnten.
Kindertagespflege - umgangssprachlich auch als Betreuung bei Tageseltern oder einer Tagesmutter bezeichnet - ist eine familiennahe Betreuungsmöglichkeit, bei der bis zu fünf Kinder von einer Kindertagespflegeperson betreut werden. Die Betreuung findet im Haushalt der Betreuungsperson, der Eltern des Kindes oder in anderen angemieteten Räumen statt.
Sendung: Antenne Brandenburg, 16.02.2023, 13:30 Uhr
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