Neuregelung bei Spenderauswahl
Bisher galt: Männer, die kürzlich Sex mit Männern hatten, waren von der Blutspende ausgeschlossen. Nach langer Kritik daran hat der Bundestag neue Regeln beschlossen. Die sexuelle Orientierung darf bei der Blutspende künftig kein Kriterium mehr sein.
Homosexuelle Männer dürfen nicht mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden. Mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschloss der Bundestag am Donnerstag eine entsprechende Änderung des Transfusionsgesetzes. Dort wird nun ausdrücklich festgehalten, dass die sexuelle Orientierung bei der Entscheidung über einen möglichen Ausschluss nicht berücksichtigt werden darf.
Die Neuregelung solle "Diskriminierungen bei der Spenderauswahl vermeiden", heißt es in dem Gesetz. Damit setzen die Regierungsfraktionen eine Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag um.
Nach der bislang maßgeblichen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit "einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner" hatten. Die Einschränkungen noch aus der Zeit der Aids-Krise. Dahinter stand die Sorge, dass bei schwulen Männern das Risiko einer Weitergabe des Virus durch eine Blutspende besonders hoch sei.
Bei allen anderen Menschen bestand diese Sperre bislang dagegen nur bei "häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern". Der Bundestag verpflichtet die Bundesärztekammer nun mit seinem Votum, diese Richtlinie zu ändern.
Der Ausschluss homosexueller Männer bei der Blutspende war seit Langem kritisiert worden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte dies kürzlich als Diskriminierung bezeichnet. "Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung", sagte er.
Der Neuregelung zufolge darf der Ausschluss als Blutspender künftig "nur auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person" erfolgen, nicht aber allein wegen einer Gruppenzugehörigkeit oder wegen des Geschlechts der Sexualparterinnen oder -partner.
Es werde klargestellt, "dass die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität spendewilliger Personen als solche keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein dürfen", heißt es in dem Gesetz. Dies gelte neben "Männern, die Sex mit Männern haben (MSM)", auch für "Trans-Personen".
Mit der Regelung werden auch die Vorgaben zur Altersgrenze bei Blutspenden durch eine individuelle ärztliche Beurteilung der Spendentauglichkeit ersetzt.
Die Neuregelung wurde nicht als eigenes Gesetz vom Bundestag verabschiedet - sie wurde als Zusatz zum neuen Gesetz für die Unabhängige Partientenberatung (UPD) angenommen. Dieses nun verabschiedete Gesetz sieht im Kern vor, dass die Patientenberatung künftig in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden soll.
Sendung: Fritz, 17.03.2023, 07:15 Uhr
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