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Video: rbb24 | 27.03.2023 | Nachrichten | Quelle: dpa/Daniel Reinhardt

Brandenburg

80 Prozent der Grundsteuerpflichtigen haben Erklärung abgegeben

Knapp zwei Monate nach Ende der Abgabefrist sind mehr als eine Million Grundsteuer-Erklärungen bei den Finanzämtern in Brandenburg eingegangen. Dies entspreche etwa 80 Prozent der 1,25 Millionen wirtschaftlichen Einheiten, teilte das Finanzministerium am Montag mit. Die übrigen Grundstückseigentümer sollen noch einmal schriftlich an ihre Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung erinnert werden. Hartnäckigen Verweigerern drohen am Ende jedoch Verspätungszuschläge.

Bis Ende Februar haben die Finanzämter aber erst gut 411.000 Immobilien neu bewertet, wie das Ministerium weiter mitteilte. Damit seien knapp 33 Prozent der wirtschaftlichen Einheiten erfasst. Bei der Grundsteuerreform handele es sich um ein Massenverfahren, hieß es in der Mitteilung. Dies könne von den Finanzämtern bis Mitte 2024 nur sukzessive abgearbeitet werden.

Das Ministerium bat die Bürger, von Nachfragen bei den Finanzämtern abzusehen. Eingangsbestätigungen würden grundsätzlich nicht versendet.

Fragen und Antworten

Was der Grundsteuerbescheid aussagt - und wann man widersprechen sollte

Schon das Ausfüllen der Grundsteuererklärung war für viele Immobilienbesitzer kompliziert - die Bescheide, die nun ausgestellt werden, werfen oft noch mehr Fragen auf. rbb|24 erklärt wichtige Punkte der Berechung und wann Widerspruch sinnvoll ist.

Berechnung basierte auf veralteten Annahmen

Die Grundsteuer wird von allen Grundstückeigentümern einmal pro Jahr bezahlt. Vor der Gesetzesreform, die im vergangenen Jahr in Kraft getreten war, wurden vergleichbare Grundstücke sehr unterschiedlichen besteuert - je nachdem welches Finanzamt zuständig war. Das lag am sogenannten Einheitswert, der die Basis der Berechnung bildete.

Ursprünglich war vom Gesetzgeber geplant gewesen, dass dieser Einheitswert regelmäßig aktualisiert wird. Das ist aber nie passiert. Stattdessen hat er sich im Westen Deutschlands seit 1964 nicht mehr verändert. Im Osten basierte die Rechnung auf einem Wert, der 1935 festgelegt worden war. Die dadurch entstandenen, zum Teil drastischen Unterschiede sollten abgestellt werden, forderte das Bundesverfassungsgericht. Das reformierte Gesetz soll zu einer gerechteren Besteuerung führen.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 27.03.2023, 19.30 Uhr

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