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Audio: rbb24 Inforadio | 19.04.2023 | Sandra Schwarte | Quelle: imago images/W.M.Weber

Öl- und Gasheizungen

Diese neuen Regeln zu Heizungen plant die Ampel-Koalition

Ab 2024 soll es Pflicht werden, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Ein Überblick.

Ab dem kommenden Jahr sollen alle neu eingebauten Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine einen Gesetzentwurf zur Neuauflage des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Das Projekt von Wirtschaftsminister Habeck war äußerst umstritten. Die Bundesregierung möchte mit Fördermitteln zum Heizungstausch animieren.

Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen

Diese Fristen und Vorgaben sind jetzt für Heizungen geplant

Das Heizungsgesetz ist längst zum Symbol für den Streit in der Ampel-Koalition geworden. Nach viel Gegenwind und noch mehr Änderungen hat der Bundestag es am Freitag beschlossen. Der erste Entwurf vom April wurde deutlich abgeschwächt. Von Frank Preiss

Was ist neu?

Der Gesetzentwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes richtet sich nur an Heizungen, die neu eingebaut werden. Öl- und Gasheizungen, die aktuell eingebaut sind und funktionieren, müssten nicht ausgetauscht werden. Das bestätigten Bundeswirtschaftsminister Habeck (Grüne) und Bauministerin Geywitz (SPD) in einer gemeinsamen Pressekonferenz.

Wer also schon eine Gas- oder Ölheizung zu Hause hat, müsste diese nicht direkt umbauen. Auch wenn die Heizung mal kaputt ginge, dürfte die Öl- oder Gasheizung wieder repariert werden und müsste nicht automatisch durch eine klimafreundlichere ausgetauscht werden.

Nur wenn die alte Öl- oder Gasheizung irreparabel kaputt ginge, müsste nach spätestens drei Jahren eine neue klimaschonendere Heizung eingebaut werden.

Was dürfte ab 2024 eingebaut werden?

Der Gesetzentwurf bietet verschiedene Möglichkeiten. Wenn eine Heizungsanlage ausgetauscht werden müsste, dann könnten die Eigentümerinnen und Eigentümer frei wählen. Zur Auswahl stünden zum Beispiel Wärmepumpen. Oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz.

Außerdem wäre ab dem kommenden Jahr eine Kombination aus Erneuerbaren-Heizungen und alten Gas- oder Ölheizungen erlaubt. Außerdem könnten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Heizungen umrüsten. Also eine Gasheizung auf Wasserstoffbetrieb umstellen. Das wichtigste sei, dass am Ende das Ziel erreicht würde, mit 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen.

Wer kritisiert den Heizungstausch?

Der Präsident des Eigentümerverbandes Haus und Grund, Kai Warnecke, kritisierte, es könne kein Weg für eine erfolgreiche Energiewende sein, den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab dem kommenden Jahr zu verbieten - ohne dass hinreichend bezahlbare technische Alternativen vorhanden seien.

Die Union warf der Ampel-Koalition eine Wärmewende mit der "Brechstange" vor. Fraktionsvizechef Jens Spahn (CDU) sagte, auf Eigenheimbesitzer und Mieter kämen große Kosten zu. Die genaue finanzielle Förderung sei unklar.

Welche Förderprogramme gibt es?

Bauministerin Klara Geywitz sagte, es werde für jede Situation eine Lösung geben. "Es wird nicht dazu führen, dass Menschen ohne Heizung dasitzen oder ihr Haus verkaufen müssen, weil sie die Gesetzesvorgaben nicht einhalten."

Teil dieser Lösungen sollen Förderprogramme sein, die die Bundesregierung zum Umbau der Heizungen auflegen möchte. Diese Förderung sei dann für alle erhältlich. Es werde keine Einkommensprüfung geben, sagte Habeck. "Zwischen Normalverdienern und Villenbesitzern wird kein Unterschied gemacht." Wie genau diese Förderungen allerdings aussehen werden, bleibt offen.

Menschen, die Sozialleistungen beziehen, seien von den neuen Vorgaben ausgenommen. Habeck stellte dennoch eine zusätzliche Förderung für diese Menschen in Aussicht, wenn sie trotzdem ihre Heizung umrüsten wollen. Wie genau diese Förderung aussehen werde, lies der Wirtschaftsminister offen. Nun muss der Bundestag über den Gesetzentwurf abstimmen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 19.04.2023, 14 Uhr

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