"Junge Alternative"
Der Verfassungsschutz stuft die Junge Alternative ab sofort als gesichert rechtsextrem ein. Es bestehe kein Zweifel, dass die Jugendorganisation der "Alternative für Deutschland" "verfassungsfeindliche Bestrebungen" verfolge.
Die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA), wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet. Das gab das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Mittwoch bekannt. Außerdem würden neben der Jungen Alternative nunmehr auch zwei weitere Gruppierungen der sogenannten Neuen Rechten - das Institut für Staatspolitik (IfS) und der Verein "Ein Prozent" - von der Behörde entsprechend eingestuft.
Die AfD selbst gilt weiter als rechtsextremistischer Verdachtsfall.
"Die Position des Instituts für Staatspolitik, Ein Prozent e.V. und der Jugendorganisation der AfD sind nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar", erklärte der Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang. "Es bestehen keine Zweifel mehr, dass die drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen."
Die Junge Alternative war vom Verfassungsschutz bereits im Januar 2019 als Verdachtsfall eingestuft worden, das IfS im April 2020 und Ein Prozent eV. im Juni 2020. Seither wurden die Organisationen intensiver beobachtet. Die neue Einstufung könnte Auswirkungen etwa für die Beschäftigung von Mitgliedern der Organisationen im öffentlichen Dienst oder bei der Erteilung von Waffenscheinen haben.
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen, der vergangene Woche den aktuellen Verfassungsschutzbericht vorgestellt hatte, zeigte sich am Mittwoch in den Einschätzungen der Sicherheitsbehörden bestätigt. "Die AfD Brandenburg ist klar Verbindungsglied zu rechtsextremen und rechtsextremistischen Vereinen, fördert sie auch und versucht, sie in die Öffentlichkeit zu bringen. Das bestätigt die Tatsache, dass das Bundesamt jetzt bundesweit für diese Junge Alternative diesen Fall ausgerufen hat: erwiesenermaßen rechtsextremistisch", sagte der CDU-Politiker am Mittwoch dem rbb.
An der Arbeit des Verfassungsschutzes bedeute die strengere Einstufung der Jungen Alternative aber zunächst nichts. "Zwischen Verdachtsfall und gesichert extremistisch gibt es gar nicht wesentliche Unterschiede, außer dass bestimmte nachrichtendienstliche Mittel leichter angewandt werden können als bei der niedrigeren Stufe Verdachtsfall", sagte Stübgen.
Es liefen noch zwei Klageverfahren der AfD gegen die Entscheidung, die Partei als Verdachtsfall zu führen. "Wir werden im Lichte der Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz jetzt auch prüfen, ob wir bei uns genügend Hintergrund haben, um auch unsere Einschätzung verschärfen zu können", kündigte der Innenminister an.
Der Jugendorganisation der AfD wird etwa vorgeworfen, dass sie nachweislich das demokratische System der Bundesrepublik herabwürdigt. "Die JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht, ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk postuliert", begründete das BfV am Mittwoch die Entscheidung. Ihr Volksverständnis grenze gezielt deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund aus und werte sie als Deutsche zweiter Klasse ab. Das stehe im Widerspruch zum Grundgesetz.
Migranten außereuropäischer Herkunft würden sogar als grundsätzlich nicht integrierbar ausgegrenzt. Fremdenfeindliche Argumentationsmuster würden sich mit islamfeindlichen Ressentiments verbinden, heißt es zur Begründung der Hochstufung [verfassungsschutz.de].
An der Spitze der Jungen Alternative steht seit Oktober 2022 der Brandenburger AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck aus der Uckermark. Bereits in seiner Zeit bei der Bundeswehr wurde Gnauck vom Militärischen Abschirmdienst als Rechtsextremist eingestuft, bevor er vor zwei Jahren in den Bundestag einzog. Er und andere JA-Mitglieder pflegen Kontakte zum sogenannten Institut für Staatspolitik in Sachsen-Anhalt, das vom BfV ebenfalls als gesichert rechtsextremistische Bestrebung gilt [tagesschau.de].
Dennis Hohloch, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag, bezeichnete die neuerliche Einstufung der Jungen Alternative am Mittwoch in einem Social-Media-Post als "plumpes prozesstaktisches Manöver". Die AfD prüfe alle juristischen Möglichkeiten und werde "das Notwendige unternehmen, um diese Einstufung rückgängig zu machen."
Die Junge Alternative kann die Entscheidung des BfV juristisch überprüfen lassen. Zuständig wäre das Verwaltungsgericht in Köln, wo das BfV seinen Sitz hat. Das Gericht würde dann genau bewerten müssen, ob die Voraussetzungen, die für die Einstufung als "gesichert extremistisch" vorgesehen sind, auch tatsächlich vorliegen und das BfV aus Sicht des Gerichts genügend Anhaltspunkte gesammelt hat.
Sendung: rbb24 Inforadio, 26.04.23, 12:41 Uhr
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