Ratschläge für Lehrkräfte
Um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Chatbots wie ChatGPT im Schulunterricht zu regeln, hat die Berliner Bildungsverwaltung einen Leitfaden entwickelt. Er wurde am Montag den Schulen zur Verfügung gestellt.
Hintergrund ist die wachsende Beliebtheit vor allem des Text-Roboters ChatGPT, mit der sich durch die Eingabe von Fragen oder Befehlen unter anderem komplexe Texte generieren lassen. Zuletzt hatte es allerdings auch mehrere prominente Beispiele für Missbrauch gegeben, etwa ein gefälschtes Interview mit Ex-Rennfahrer Michael Schumacher in einer Boulevardzeitung.
Den Einsatz von ChatGPT und ähnlichen KI-Produkten im Unterricht lehnt die Berliner Bildungsverwaltung nicht komplett ab. "Mit ChatGPT haben wir das erste Mal ein KI-gestütztes Tool, das Auswirkungen auf die Unterrichts- und Prüfungspraxis haben kann", so Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse.
Der Leitfaden führt mehrere Beispiele an, bei denen Lehrkräfte und Schüler ChatGPT nutzen dürfen. Die Software könne zum Beispiel Hilfestellung beim Schreiben von Texten geben, etwa mit Blick auf Struktur und Formulierungen. Auch bei der Übersetzung von Fremdsprachen oder der Erläuterung von komplexen Fachtexten, sowie zur Überprüfung des individuellen Lernfortschritts dürfe auf Künstliche Intelligenz zurückgegriffen werden. Lehrkräfte dürfen ChatGPT auch im Unterricht anwenden und die Ergebnisse der KI von ihren Schülern auswerten lassen. Dafür soll aber möglichst nur KI-Software auf Schulcomputern zum Einsatz kommen. Nutzen Schüler ChatGPT und ähnliche Programme privat, dürfe das nicht zur Ungleichbehandlung anderer Schüler führen.
Weiterhin verboten aber ist es, ganze Aufgaben komplett von der KI lösen zu lassen. Die Bildungsverwaltung weist explizit darauf hin, dass zentrale schriftliche Abschlussprüfungen auch weiterhin selbstständig und ohne Einsatz von Hilfsmitteln absolviert werden müssen. Außerdem müssen Schüler jederzeit kenntlich machen, welchen Anteil KI bei der Lösung von Aufgaben hatte: In Texten zum Beispiel müssen sie dafür korrekt zitieren.
Allerdings räumt die Bildungsverwaltung auch ein, dass es in der Praxis schwer sein könne, missbräuchlichen Einsatz von KI-Software im Unterricht zu erkennen. Es reiche allerdings schon "die Überzeugung der Lehrkraft, der Text stamme nicht von einer Schülerin oder einem Schüler", so der Leitfaden.
Die Bildungsverwaltung warnt zudem vor den technischen und inhaltlichen Problemen mit Künstlicher Intelligenz wie ChatGPT. Dazu zählen genauso veraltete wie auch falsche Informationen. Zwar greift ChatGPT auf die Fülle an frei verfügbarem Material im Internet zurück, allerdings nur auf dem Stand von 2021. Dafür sollen Lehrkräfte ihre Schüler sensibilisieren, heißt es im KI-Leitfaden. "Schulen sollten daher die Verantwortung übernehmen, Lernende zu einem reflektierten Umgang mit der KI zu befähigen." Man gehe allerdings auch davon aus, dass "besonders ChatGPT ohnehin längst Einzug in die Schule gehalten" habe.
Sendung: Fritz, 24.04.2023, 18:30 Uhr
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