Gefahrenprognose der Polizei
Zwei pro-palästinensische Demonstration am Wochenende bleiben verboten. Das Berliner Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag gegen das Verbot eine Demo am Samstag ab. Die Polizei richtet sich dennoch auf einen größeren Einsatz ein.
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Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot einer für diesen Samstag geplanten pro-palästinensischen Demonstration in Berlin am Freitagabend bestätigt. Die Polizei hatte die Kundgebung verboten, weil sie befürchtet, dass es dort beispielsweise zu antisemitischen Äußerungen und Angriffen auf Polizisten kommen könnte. Der Anmelder der Demonstration ging dagegen juristisch vor.
Das Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag gegen das Demonstrationsverbot ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Kammer bezog sich dabei unter anderem auf eine Gefahrenprognose der Polizei. In seiner Begründung schrieb das Gericht, das Verbot gelte auch für Ersatzveranstaltungen.
Die Berliner Polizei hat auch eine zweite Demonstration am Sonntag verboten - dazu lag am Freitagabend kein Eilantrag bei Gericht vor.
Die Veranstalter können noch Einspruch vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegen.
Die Sprecherin des Verwaltungsgerichtes begründete das Verbot der für Samstag geplanten Demonstration damit, dass die Polizei zu recht davon ausgegangen sei, dass von der Versammlung eine unmittelbare Gefahr für "zentrale Rechtsgüter" wie beispielsweise Leib und Leben ausgehen könnte. Es liege eine nicht zu beanstandende Gefahrenprognose der Polizei vor. Darin heisst es, in der Vergangenheit sei es bei ähnlichen Demonstrationen unter anderem zum Einsatz von Flaschen und Pyrotechnik gekommen.
Die Polizei hatte die Verbote für Samstag und Sonntag damit gerechtfertigt, dass volksverhetzende und antisemitischen Äußerungen zu befürchten seien. Sie sah außerdem das Risiko von Gewaltverherrlichung und Gewalttätigkeiten.
Trotz der Verbote bereitet die Polizei sich nach eigenen Angaben auf einen größeren Einsatz am Wochenende vor. "Wir werden mit starken Kräften auf der Straße sein", sagte Polizeipräsidentin Barbara Slowik noch vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Der Projektleiter beim Jüdischen Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus, Sebastian Beer, unterstützt das Demonstrationsverbot. Er sagte am Freitag bei Radioeins vom rbb, er teile die Lageeinschätzung der Polizei. Es sei außerdem wichtig, was solche antisemitischen Parolen bei Juden auslösten, nämlich ein Gefühl von Angst, Gefahr und Bedrohung.
Am vergangenen Samstag waren bei einer pro-palästinensischen Demonstration nach Angaben von Beobachtern israelfeindliche und antisemitische Parolen gerufen worden. Mehrere Menschen erstatteten Anzeige.
Hinweis: In einer früher Version hieß es, das Verwaltungsgericht habe zugleich das Verbot sowohl der Demonstration am Samstag als auch der am Sonntag bestätigt. Gegen das Verbot der Demo am Sonntag lag allerdings nach aktuellem Kenntnisstand kein Widerspruch vor.
Sendung: Radioeins, 14.04.2023, 07:40 Uhr
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