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Audio: rbb24 Inforadio | 16.04.2023 | Nachrichten | Quelle: dpa/M. Kuenne

Berlin-Neukölln

Verbot von pro-palästinensischer Demo laut Polizei eingehalten

Antisemitismus und Aufrufe zur Gewalt: Weil die Polizei dies bei zwei pro-palästinensischen Demonstrationen in Berlin befürchtet hat, wurden sie verboten. Das Versammlungsverbot am Samstag wurde laut Polizei eingehalten.

Das Verbot einer pro-palästinensischen Demonstration, die für Samstagabend in Berlin angemeldet war, ist nach Polizeiangaben eingehalten worden. Es seien weder Versammlungsteilnehmer noch Auffälligkeiten im Nahbereich festgestellt worden, sagte eine Polizeisprecherin am Sonntag.

Die Polizei sei mit mehr als 350 Kräften im Einsatz gewesen, um das Verbot der Versammlung im Bezirk Neukölln gegebenenfalls durchzusetzen. Die Polizei hatte die Kundgebung unter anderem wegen erwarteter antisemitischer und volksverhetzender Äußerungen untersagt.

Auch sogenannte Ersatzveranstaltungen waren verboten. Der Anmelder der Kundgebung gilt nach Gerichtsangaben als Aktivist der "Volksfront für die Befreiung Palästinas", die das Existenzrecht Israels ablehnt und vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Gegen das Verbot einer weiteren zunächst am Sonntagnachmittag geplanten pro-palästinensischen Demonstration wurden nach Polizeiangaben bis Sonntagmorgen keine Rechtsmittel eingelegt. Sie sollte um 16 Uhr am Rathaus Neukölln starten.

Verwaltungsgericht: antisemitische Äußerungen zu erwarten gewesen

Das Demonstrationsverbot für Samstagabend war am Freitagabend vom Berliner Verwaltungsgericht und am Samstagnachmittag vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt worden. Die Versammlungsbehörde habe die Kundgebung mit der Begründung verboten, dass Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitische Äußerungen zu erwarten seien, betonte das Oberverwaltungsgericht. Das Gericht habe entschieden, dass der Verlauf früherer, deutlich ähnlicher Versammlungen diese Gefahrenprognose rechtfertige.

Der Anmelder hatte zuvor am Samstag Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte am Freitagabend betont, das Verbot sei plausibel. Es seien unter anderem antisemitische Äußerungen und Aufrufe zur Gewalt gegen Israel zu erwartet gewesen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 16.04.2023, 10:30 Uhr

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