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Video: rbb|24 Abendschau | 15.04.2023 | Nachrichten | Quelle: dpa/D. Bockwoldt

Endgültige Entscheidung

OVG bestätigt Verbot von pro-palästinensischer Demo in Berlin

Die geplante pro-palästinensische Demo am Neuköllner Hermannplatz bleibt verboten. Das hat das Oberverwaltungsgericht endgültig entschieden. Die Richter sahen ähnliche Gefahren wie Polizei und Verwaltungsgericht. Die ist eigenen Angaben zufolge dennoch im Einsatz.  

Das Demonstrationsverbot der Berliner Polizei für eine für Samstag angemeldete pro-palästinensische Versammlung bleibt bestehen. Das hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) endgültig entschieden, wie eine Gerichtssprecherin am Nachmittag mitteilte.

Damit hat das OVG die Beschwerde des Antragstellers gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin von Freitagabend zurückgewiesen. Alle Rechtsmittel sind somit ausgeschöpft.

Pro-palästinensische Demo in Berlin

Innenverwaltung: Dolmetscher haben volksverhetzende Parole nicht gehört

Antisemitische Parolen sollen am Samstag auf einer Palästineneser-Demo gefallen sein - jetzt ermitteln Berliner Behörden. Sie wurden erst durch ein Video öffentlich, obwohl auf der Demo Dolmetscher anwesend waren. Die Polizei bereitet sich derweil auf zwei neue Demos vor.

Die Kollegen des Berliner Verwaltungsgerichts hatten das Verbot der Kundgebung durch die Polizei bestätigt, die für Samstagnachmittag um 17:30 Uhr am Hermannplatz in Neukölln geplant war. Die Gefahrenprognose der Polizei, aus der Versammlung könnten Straftaten verübt werden, sei nicht zu beanstanden, hieß es zur Begründung.

So nehme die Gefahrenprognose der Polizei auf mehrere frühere Versammlungen des Antragstellers im Mai 2021 und April 2022 Bezug, hieß es weiter beim Verwaltungsgericht. Diese seien hinsichtlich des Mottos und des Teilnehmerkreises vergleichbar mit der nun verbotenen Kundgebung.

Anmelder gilt als Aktivist der "Volksfront für die Befreiung Palästinas"

Dabei seien unter anderem Flaschen und Steine auf Polizeibeamte geworfen worden, hieß es weiter. Bei einer der Versammlungen sei ein Pressevertreter mit einer Holzlatte verletzt worden. Außerdem seien wie bei den vorangegangenen Versammlungen antisemitische Äußerungen und Aufrufe zur Gewalt gegen Israel zu erwarten gewesen. Zudem gilt der Anmelder als Aktivist der "Volksfront für die Befreiung Palästinas", die das Existenzrecht Israels ablehnt und vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Dieser Auffassung schloss sich auch das OVG am Samstagnachmittag an. Somit ist das Verbot endgültig.

Die Berliner Polizei twitterte unterdessen, dass Beamte trotz der Verbotsbestätigung rund um den Neuköllner Hermannplatz vor Ort im Einsatz blieben, um das Verbot durchzusetzen. Rund um den angemeldeten Versammlungsort am Hermannplatz standen Mannschaftswagen, nach Angaben einer Sprecherin waren 360 Beamte im Einsatz. Zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt der Kundgebung um 17.30 Uhr war jedoch alles ruhig, es gab keine Menschenansammlung.

Auch Demo am Sonntag verboten

Das Demo-Verbot wird vermutlich auch am Sonntag durchgesetzt, da die Berliner Polizei auch jene zweite Demonstration verboten hatte. Zudem liegt dagegen bisher kein Eilantrag bei Gericht vor.

Sendung: rbb24 Abendschau, 15.04.2023, 19:30 Uhr

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