Streit um Vorkaufsrecht
Nachdem das Vorkaufsrecht in Berlin weitgehend gekippt wurde, blieb offen ob auch die sogenannten Abwendungsvereinbarungen hinfällig sind. In neun Fällen entschied das Verwaltungsgericht nun im Sinne der Mieter.
Ein kleiner Lichtblick für Mieterinnen und Mieter in Milieuschutzgebieten liefert aus Sicht des Berliner Mietervereins das Verwaltungsgericht. Das entschied jetzt, das neun sogenannte Abwendungsvereinbarungen in Pankow gültig bleiben, die vor dem 9. November 2021 geschlossen wurden.
2021 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das bisher in Berlin übliche Verfahren zum Vorkaufsrecht der Bezirke unzulässig ist. Die Bezirke hatten nämlich bis dahin immer wenn ein Wohnhaus in einem Milieuschutzgebiet zum Verkauf stand, ihr Vorkaufsrecht damit begründet, dass der Käufer alteingesessene Mieter verdrängen könnte. Dieses Vorkaufsrecht konnte von Hauskäufern in Milieuschutzgebieten verhindert werden, indem sie eine sogenannte Abwendungsvereinbarung schlossen. In der musste sich der Käufer zu konkreten Mieterschutzregeln verpflichten, die die Mieter beispielsweise für einige Jahre vor großen Mieterhöhungen schützt.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte 2021 dann allerdings, dass der Bezirk ein Vorkaufsrecht nur ausüben könne, wenn er konkret nachweisen kann, dass der neue Käufer bisherige Mieter verdrängen will. Es könne nicht pauschal angenommen werden, dass alle neuen Käufer alteingesessene Mieter loswerden wollen.
Dieses Urteil zog die Frage nach sich, ob alle 376 bis dahin schon geschlossenen Abwendungsvereinbarungen ebenfalls nicht mehr gelten.
In neun Fällen entschied nun das Berliner Verwaltungsgericht, dass die bestehenden Abwendungsvereinbarungen gültig bleiben. Ob diese Entscheidung als Einzelfallentscheidung zu verstehen ist oder ob sie gültig ist für alle existierenden Abwendungsvereinbarungen, ist noch offen. Dazu will sich das Berliner Verwaltungsgericht nach rbb Informationen am Montag (15.5.) äußern.
Die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, Wiebke Werner, wertet die Entscheidung dennoch bereits als wichtig für Mieterinnen und Mieter in Milieuschutzgebieten. Sie mahnt aber auch weiter dazu, dass das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten dringend reformiert werden müsse.
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