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Quelle: rbb/Hanno Christ

Landtag Brandenburg

Ehemaliger rbb-Verwaltungsdirektor schweigt vor Untersuchungsausschuss

Der ehemalige Verwaltungsdirektor des Rundfunk Berlin-Brandenburg, Hagen Brandstäter, hat am Freitag vor dem Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags zu seiner Rolle in der rbb-Affäre geschwiegen. Brandstäter machte seinem Auskunftsverweigerungsrecht geltend.

Der Ausschuss wollte den 64-Jährigen vor allem zum umstrittenen Bonussystem für Führungskräfte im rbb und dessen Umsetzung befragen. Brandstäters Anwalt verwies auf laufende Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

Mögliche erneute Vorladung

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Péter Vida (BVB/Freie Wähler) kündigte an, Brandstäter womöglich zu einem späteren Zeitpunkt erneut vorzuladen. Brandstäter war im Februar als Verwaltungsdirektor des Senders fristlos entlassen worden. Vor Gericht klagt er wie auch andere ehemalige Beschäftigte der Senderspitze gegen die Entlassung und für die Auszahlung eines lebenslangen Ruhegeldes.

Außerdem befragte der Ausschuss Sascha Bakarinov. Er war ehemaliger Referats- und Abteilungsleiter in der Staatskanzlei und dort einst mit zuständig für die Rechtsaufsicht des Landes über den rbb.

Bakarinov verteidigte die Arbeit der Staatskanzlei und verwies auf die gebotene Staatsferne der Rundfunkanstalt. Der vorhandene Rechtsrahmen hätte keine strengere Kontrolle möglich gemacht, tiefere Einblicke etwa in Arbeitsverträge seien Sache des Verwaltungsrates. Von den umstrittenen Bonuszahlungen im rbb habe er keine Kenntnisse gehabt.

Bakarinov räumte ein, dass Rechenschaftspflichten gegenüber dem Rundfunkrat erweitert und Kontrollmöglichkeiten vom Landesrechnungshof nachgeschärft werden müssten. Die Sitzungen des Kontrollorgans Rundfunkrat seien in Bakarinovs Augen eher ein "Fest der Intendanz" gewesen. Abgeordnete des Ausschusses kritisierten die Auslegung Bakarinovs von der Rechtsaufsicht der Staatskanzlei als zu lax. Strengere Kontrollen wären möglich gewesen, schwerwiegende Verstöße seien nicht rechtzeitig erkannt worden, so Vida. Die Staatskanzlei habe nicht genug unternommen, um Mängel zu beheben.

Zu einer ähnlichen Bewertung kam auch Christoph Degenhart, den der Untersuchungsausschuss als Sachverständigen vorgeladen hatte. Der Staats- und Medienrechtler sieht nach eigener Aussage eine Verantwortung der Rechtsaufsicht auch bei Fragen der Wirtschaftlichkeit einer Rundfunkanstalt. Dazu gehörten auch Bonuszahlungen oder private Abendessen, so Degenhart. Eine effektive Aufsicht sei keine Bedrohung der Rundfunkfreiheit, sondern ganz in deren Sinne, allerdings erst wenn es offensichtliche Hinweise auf Rechtsverstöße gäbe.

AfD beantrage Untersuchungsausschuss

Der Untersuchungsausschuss des Landtags befasst sich vor allem mit der Rolle der Rechtsaufsicht durch das Land Brandenburg in der rbb-Affäre. Laut Staatsvertrag unterliegt die Aufsicht über die ARD-Anstalt wechselweise den Bundesländern Berlin und Brandenburg. Beantragt hatte den Ausschuss die AfD.

Sendung: rbb24 Inforadio, 05.05.2023, 21 Uhr

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