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Audio: rbb24 Inforaido | 13.06.2023 | Franziska Hoppen | Quelle: dpa/M. Skolimowska

Berliner Senat

Kündigungsschutz-Regel für Mieter in umgewandelten Wohnungen gilt länger

Die sogenannte Kündigungsschutzklausel für Mieter in früheren Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, wird um zehn Jahre verlängert. Das beschloss der Senat am Dienstag.

Demnach darf der Eigentümer nach Umwandlung den Mietern zehn Jahre lang nicht wegen Eigenbedarfs kündigen. Die Verordnung gilt bereits seit 2013 und wäre ohne Anschlussregelung Ende September ausgelaufen.

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Bundesrecht sieht nur drei Jahre Kündigungsschutz vor

"Die Verlängerung der Verordnung bedeutet mehr Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter in Berlin", sagte der Senator für Wohnen, Christian Gaebler (SPD). Er verwies darauf, dass das Bundesrecht lediglich eine Drei-Jahres-Frist vorsehe. Der Senat nutze eine Öffnungsklausel und schöpfe an der Stelle seine rechtlichen Möglichkeiten voll aus.

In Berlin sind viele Wohnungen in Mietshäusern in Eigentumswohnungen umgewandelt worden. Allein zwischen 2011 und 2020 betraf dies laut Mieterverein 124.421 Wohnungen. In sogenannten Milieuschutzgebieten zum Erhalt der Sozialstruktur ist eine behördliche Genehmigung für solche Umwandlungen nötig. Dadurch und durch neue Regelungen im Baugesetzbuch des Bundes wurde das Tempo bei der Umwandlung in den vergangenen Jahren etwas gebremst.

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In Berlin wohnen Kinder immer länger mit ihren Eltern zusammen. Ein Grund könnten die stark gestiegenen Mietkosten sein, ein anderer das gute Einvernehmen zwischen Eltern und Kindern, sagt Soziologe Klaus Hurrelmann. Allerdings hat der Trend Schattenseiten.

Mieterverein sieht weiteren Handlungsbedarf

Der Berliner Mieterverein bewertete den Senatsbeschluss positiv. "Die starke Zunahme an Eigenbedarfskündigungen offenbart aber einen weitergehenden Handlungsbedarf", erklärte Geschäftsführer Sebastian Bartels.

"In besonders schützenswerten Milieuschutzgebieten müsste die Umwandlung in Eigentumswohnungen vollständig untersagt werden." Darüber hinaus müssten die Gründe für Eigenbedarfskündigungen deutlich eingeschränkt werden, beispielsweise bei langer Wohndauer und hohem Alter der betroffenen Mieter. "Hier ist einmal mehr der Bundesgesetzgeber gefragt."

Sendung: rbb24 Inforadio, 13.06.2023, 14:40 Uhr

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