Bundestagsverwaltung hält Großspende an Berliner CDU für zulässig
Die Bundestagsverwaltung hat gegen eine Spende von 820.000 Euro des Immobilienunternehmers Christoph Gröner an die Berliner CDU nichts einzuwenden. Eine Stellungnahme der CDU habe den in Medienberichten geäußerten Verdacht eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz ausgeräumt, teilte die Bundestagsverwaltung am Donnerstag auf Anfrage mit. Zuvor war ein Prüfverfahren eingeleitet worden.
Insbesondere hätten sich Hinweise auf eine mögliche Erfüllung des Tatbestands einer "Einflussspende" nicht bestätigt, politische Entscheidungen seien also nicht erkauft worden, hieß es. "In diesem Sinne interpretierbare öffentliche Aussagen des Herrn Gröner wurden zwischenzeitlich nachvollziehbar richtiggestellt", so die Bundestagsverwaltung. "Das Verwaltungsverfahren wurde daher - vorbehaltlich neuer Erkenntnisse - eingestellt."
Gröner und sein Unternehmen hatten der Berliner CDU 820.000 Euro im Jahr 2020 überwiesen - also im Jahr vor der Abgeordnetenhauswahl 2021. CDU-Landesvorsitzender war damals wie heute der mittlerweile Regierende Bürgermeister Kai Wegner. Wegner und Gröner hatten den Vorwurf der Einflussnahme nach Medienberichten über die Spende im Mai zurückgewiesen. Die Opposition im Abgeordnetenhaus witterte dennoch eine "Spendenaffäre", die für die Parteifinanzen zuständige Bundestagsverwaltung überprüfte den Fall.
Die Organisation Transparency International hatte das Ergebnis der Prüfungen der Bundestagsverwaltung am Donnerstag in einer Mitteilung öffentlich gemacht und als "enttäuschend" bezeichnet. "Aus unserer Sicht gibt es klare Hinweise, dass die Spenden an Bedingungen geknüpft waren", erklärten Knut Deimer und Sarina Korte, die Co-Leitung der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg.
Forderung nach unabhängiger Aufsicht über Parteifinanzen
Die Bundestagsverwaltung habe keine investigativen Kompetenzen, sondern sei eine nachgeordnete Verwaltung und verfüge entsprechend über begrenzte Möglichkeiten. "Wir fordern daher, eine unabhängige Stelle zur Aufsicht über die Parteienfinanzierung einzurichten, die über die nötigen Möglichkeiten verfügt, solchen Verdachtsmomenten nachzugehen", so Deimer und Korte.
Zuvor war diskutiert worden, ob Gröner die Großspende an Bedingungen geknüpft hätte. Gröner und Wegner hatten dies bereits dementiert. Nach dem Gesetz dürfen Parteien keine Spenden annehmen, die "erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden."