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Audio: Antenne Brandenburg | 10.07.2023 | Amelie Ernst | Quelle: dpa/Wolfram Steinberg

Entwurf vorgelegt

Landwirte und Jäger üben neue Kritik am Brandenburger Jagdgesetz

Beim umstrittenen Entwurf für ein neues Jagdgesetz in Brandenburg gibt es neue Kritik und Verzögerungen. Wie der Landesbauernverband mitteilte, musste eine für Donnerstag anberaumte Sitzung des Landesjagdbeirats abgesagt werden, auf der der Entwurf diskutiert werden sollte.

Nach Angaben des Bauernverbands wich die Fassung des Gesetzentwurfs, die dem Gremium vorgelegt wurde, von der zuvor öffentlich vorgestellten Fassung ab. Außerdem habe die für das Gesetzesänderungsverfahren nötige Begründung gefehlt. Bauernpräsident Henrik Wendorff warf Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Grüne) vor, Verwirrung zu stiften. "Für ein tragfähiges Votum zum Gesetzesentwurf benötigen wir einheitliche Arbeitsunterlagen", sagte Wendorff. Dies gilt als Voraussetzung für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel.

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Linke reagieren "fassungslos"

Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften übte Kritik. Sie sei nicht eingebunden gewesen, obwohl Jagdgenossenschaften von der Novellierung des Gesetzes massiv betroffen seien. Der Landesbauernverband fordert nun, die entstandene Pause zu nutzen, um den Gesetzentwurf erneut zu ändern und den Wolf als bejagbare Art in das Gesetz aufzunehmen.

Die Linksfraktion im Brandenburger Landtag teilte mit, man stehe fassungslos vor einem Kommunikationschaos, welches das Ministerium erneut angerichtet habe. "Offenbar sieht das Ministerium Beirat und Verbände nur als lästiges Beiwerk, mit dem umgesprungen werden kann, wie man gerade will", sagte der agrarpolitische Sprecher Thomas Domres.

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Ministerium spricht von nicht-grundlegenden Änderungen

Das Landwirtschaftsministerium wies die Kritik im Wesentlichen zurück. Bei dem geänderten Gesetzentwurf sei unter anderem die Aufzählung von Baumarten, für die bei einem Verbiss Schadenersatz gezahlt wird, in eine Rechtsverordnung übernommen worden. Sie sei daher nicht mehr Teil des Gesetzestextes. Sie sei daher nicht mehr Teil des Gesetzestextes. Die Begründung für die Gesetzesänderung sei mittlerweile nachgereicht worden. Die Abstimmung für einen neuen Termin mit dem Landesjagdbeirat nach der Sommerpause laufe.

Der Forderung des Bauernverbandes, den Wolf in das Jagdgesetz aufzunehmen, erteilte das Ministerium eine Absage. Dies sei nicht in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen, sagte eine Sprecherin.

Vergangene Woche hatte Landwirtschaftsminister Vogel einen Vorschlag zur Novellierung des Jagdgesetzes vorgelegt. Zuvor hatte er bereits zwei Entwürfe nach Kritik zurückziehen müssen. Der aktuelle Entwurf sieht unter anderem vor, dass Waldbesitzer bereits ab einer Fläche von 75 Hektar das Jagdrecht ausüben können. Bisher sind es in der Regel 150 Hektar. Auch soll die Dauer von Jagdpachten auf neun Jahre begrenzt werden, damit Waldbesitzer schneller Einfluss auf das Jagdgeschehen nehmen können. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, den Wildbestand und damit den Wildverbiss in Brandenburgs Wäldern deutlich zu verringern.

Korrekturhinweis: In einer ersten Version dieses Beitrags hieß es, dass das Landwirtschaftsministerium keine Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen habe. Es gab laut Ministerium aber nicht-grundlegende Änderungen. Wir haben das präzisiert und bitten den Fehler zu entschuldigen.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 12.07.2023, 19:30 Uhr

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