Justizverwaltung sieht in "Letzter Generation" keine kriminelle Vereinigung
Die Aktivisten der "Letzten Generation" blockieren in Berlin immer wieder den Verkehr. Ist die Gruppe deshalb eine kriminelle Vereinigung? Nein, sagt die Senatsjustizverwaltung. Doch die Entscheidung könnte sich noch ändern.
Die Senatsjustizverwaltung teilt die Einschätzung der Berliner Strafverfolgungsbehörden, die "Letzte Generation" nicht als kriminelle Vereinigung einzustufen.
Das ist das Ergebnis einer Prüfung der Verwaltung, um die Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) im Mai kurz nach ihrem Amtsantritt gebeten hatte. Die bisherige Verneinung des Anfangsverdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sei demnach nicht zu beanstanden, hieß es am Mittwoch von der Justizverwaltung.
Das Landgericht Potsdam hat erstmalig den Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung bei der "Letzten Generation" bestätigt. Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht diesen hingegen nicht. Welche Konsequenzen könnten den Aktivisten drohen? Von Jenny Barke
Brandenburger Gerichte sehen Anfangsverdacht
Senatorin Badenberg hatte die Prüfung in ihrem Haus aufgrund von Entscheidungen im benachbarten Brandenburg veranlasst. Dort laufen Ermittlungen gegen die "Letzte Generation" wegen des Verdachtes der Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat sei Mitte Juni in etwa 25 Fällen beim Amtsgericht Tiergarten ein beschleunigtes Verfahren gegen Klima-Aktivisten beantragt. Im ersten verhandelten Fall dieser Art ist der Antrag nun gescheitert.
Berliner Behörden könnten Entscheidung wieder ändern
"Aus Sicht des Fachbereiches lässt sich die Entscheidung aus Brandenburg nur bedingt auf die Situation in Berlin anwenden", hieß es nun von der Justizverwaltung in Berlin. Allerdings schließe dies eine andere Bewertung nicht aus. So sei "insbesondere die Entwicklung des Protestgeschehens in die fortlaufende strafrechtliche Bewertung der Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Berlin einzubeziehen", hieß es weiter.
Die Berliner Staatsanwaltschaft selbst hatte in der Vergangenheit immer wieder betont, die rechtliche Einschätzung der Klimagruppe unterliege "einer permanenten Neubewertung".
Ein 31-jähriger Klima-Aktivist soll für vier Monate ins Gefängnis - so hat es das Amtsgericht Tiergarten entschieden. Der Angehörige der "Letzten Generation" hatte unter anderem einen falschen Feueralarm in einem Bundestags-Bürogebäude ausgelöst.
2.000 Verfahren gegen "Letzte Generation" in Berlin
Die "Letzte Generation" blockiert seit 2022 regelmäßig vor allem Straßen mit Sitzblockaden. Damit will die Gruppe nach eigener Aussage auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam machen.
Bei der Berliner Staatsanwaltschaft sind nach eigenen Angaben bislang rund 2.000 Verfahren dazu anhängig. Das Amtsgericht Tiergarten verhandelt wöchentlich über solche Fälle. Seit Mitte Juni versucht die Staatsanwaltschaft auch Entscheidungen durch beschleunigte Verfahren gegen Klima-Aktivisten zu erwirken. Bei den ersten zwei Versuchen ist dies gescheitert, weil aus Sicht des Gerichts eine umfangreichere Beweisaufnahme nötig sei.