Berliner Bezirk Neukölln will Vorkaufsrecht für Wohnhaus anwenden
Der Berliner Bezirk Neukölln will nach längerer Pause wieder ein Vorkaufsrecht für ein Wohnhaus in einem Milieuschutzgebiet ausüben. Das sagte Stadtentwicklungsstadtrat
Jochen Biedermann (Grüne) der Zeitung "nd.Der Tag". Demnach umfasst das Gebäude, das in der Weichselstraße liegt, 21 Wohnungen mit rund 50 Mietern und zwei Gewerbeeinheiten.
In Berlin war es bis 2021 recht verbreitetet, dass Bezirke bei der Veräußerung von Wohngebäuden in sozialen Schutzgebieten ein Vorkaufsrecht zugunsten kommunaler Gesellschaften ausübten. Erklärtes Ziel war, Bewohner vor starken Mieterhöhungen und Verdrängung zu schützen. Das Bundesverwaltungsgericht entzog dieser Praxis mit einer
Entscheidung im November 2021 jedoch die Grundlage. Die Annahme, dass der andere Käufer Mieter mutmaßlich verdrängen könnte, sei keine ausreichende Grundlage.
In Berlin-Lichtenberg fehlt vielen Häusern die Baugenehmigung. Die Dokumente wurden im Krieg zerstört. Trotzdem verlangt der Bezirk von einigen Hausbesitzern diesen Nachweis - andernfalls müssen sie ausziehen. Von Oliver Noffke
Vorverkaufsrecht kaum genutzt worden seit 2021
Seither ist die Ausübung von Vorkaufsrechten in den Berliner Milieuschutzgebieten zum Erhalt der Sozialstruktur praktisch zum Erliegen gekommen. Dennoch sieht der Bezirk Neukölln im konkreten Fall diese Möglichkeit. "Wir können das Vorkaufsrecht nur deswegen prüfen, weil wir einen schlechten baulichen Zustand und städtebaulichen Zustand haben", sagte Biedermann der Zeitung.
Amt muss noch Käufer finden
Laut Bezirksamt Neukölln wurden alle notwendigen Schritte eingeleitet, um das Vorkaufsrecht für das Gebäude wahrzunehmen. Realität wird dies am Ende jedoch nur, wenn das Amt einen Käufer findet. In der Vergangenheit waren das in der Regel kommunale Wohnungsgesellschaften. Eine andere Möglichkeit sind Genossenschaften, die ebenfalls als gemeinnützig gelten.
Um Vorkaufsrechte wieder im Umfang wie vor der Gerichtsentscheidung im November 2021 anwenden zu können, müsste auf Bundesebene das Baugesetzbuch geändert werden.