Rangsdorfer Familie will am BGH gegen Zwangsräumung ihres Hauses vorgehen
Neue juristische Runde im Rangsdorfer Grundstücksstreit: Die aufgrund eines Behördenfehlers zur Aufgabe ihres neu erbauten Hauses vepflichtete Familie will nun auf Bundesebene weiter kämpfen.
Die Familie aus Rangsdorf (Teltow-Fläming), die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus verlieren soll, will gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) beim Bundesgerichtshof vorgehen.
Die Partei habe eine sogenannte "Nichtzulassungsbeschwerde" eingereicht, erklärte ein Sprecher des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Zunächst hatte die "Märkische Allgemeine" [Bezahlinhalt] berichtet.
Mit diesem juristischen Antrag wehrt sich der Einreichende dagegen, dass eine nächste Klageinstanz - also hier nun der BGH - das Urteil der bis dahin letzten Instanz nicht überprüft. Das Brandenburger OLG hatte Ende Juni entschieden, dass die Familie ihr Grundstück verlassen und ihr darauf gebautes Eigenheim abreißen muss. Eine Revision gegen das Urteil hatte das OLG nicht zugelassen. Dagegen geht die Familie nun also mit der Beschwerde vor.
Vor 13 Jahren ersteigert eine Familie ein Stück Land und bebaut es. Als alles fertig ist, meldet sich der Eigentümer - und der Albtraum beginnt. Tatsächlich hätte das Land nie zwangsversteigert werden dürfen. Nun wird das Urteil erwartet. Von Lisa Steger
Offenbar Verhandlungen über eine Entschädigung
Das Justizministerium im Brandenburg wollte sich zu dem Fall explizit nicht äußern, da man in dem Fall mit der Familie Stillschweigen vereinbart habe. Das Ministerium befindet sich in Verhandlungen mit der Familie über eine mögliche Entschädigung.
Die Familie hatte das etwa 1.000 Quadratmeter große Grundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär erworben. Das Bauland wurde versteigert, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. Nachdem die Familie hohe Kredite aufgenommen und dort ihr Haus gebaut hatte, meldete sich der Erbe und forderte das Grundstück vor Gericht zurück.
Das Landgericht Potsdam entschied darauf im Jahr 2014, dass das Amtsgericht versäumt habe, nach dem Erben in ausreichendem Maße zu suchen. Daher sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Dies wurde vom OLG bestätigt und nun auch die Herausgabe des Grundstücks samt Entschädigung angeordnet.