Berlin und Brandenburg
Gut ein Jahr nach der Affäre um Patricia Schlesinger ist ein neuer rbb-Staatsvertrag auf den Weg gebracht worden. Darin ist ein Höchstgehalt für die Intendanz festgehalten - und auch fürs TV-Programm gibt es neue Vorgaben.
Für die Senderspitze des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) soll es in Zukunft einen Gehaltsdeckel geben. Das sieht der Entwurf des neuen rbb-Staatsvertrags vor, den die Brandenburger Staatskanzlei und die Berliner Senatskanzlei ausgehandelt haben.
Demnach soll ein rbb-Chef oder eine -Chefin künftig nicht mehr verdienen als Minister oder Senatorinnen der beiden Länder. Der Staatsvertrag beschreibt ein Gehalt "äquivalent zur Besoldungsgruppe B11". Das entspricht einem Grundgehalt von rund 180.000 Euro. Konkretere Details fasst der Staatsvertrag nicht. Der Entwurf setzt mit der Gehalts-Begrenzung Empfehlungen der Landesrechnungshöfe von Berlin und Brandenburg um.
Die entlassene frühere rbb-Intendantin Patricia Schlesinger hat noch ein Grundgehalt von rund 303.000 Euro plus Bonuszahlungen erhalten. Übergangs-Intendantin Katrin Vernau hatte eine Summe von 295.000 Euro ausgehandelt. Solche Gehälter gehörten nach den Worten von Brandenburgs Staatskanzleichef Benjamin Grimm künftig der Vergangenheit an: "Eine Sonnenkönigin in der Intendanz wird es beim rbb nicht mehr geben".
Die Geschäftsleitung des rbb soll zudem verschlankt werden. Neben der Intendantin oder dem Intendanten soll die Leitungsspitze nur noch aus zwei Direktorenposten bestehen. Alle drei sollen den rbb kollegialer leiten als bisher.
Der Entwurf des rbb-Staatsvertrags sieht außerdem vor, mehr zielgerichtete Fernseh-Berichterstattung jeweils für Berlin und Brandenburg zu gewährleisten. Dazu soll künftig das rbb-Fernsehprogramm jeweils mindestens 60 Minuten pro Tag in Landesprogramme auseinander geschaltet werden. Dafür soll es in Berlin und Brandenburg jeweils einen redaktionellen Leiter oder eine Leiterin geben. Bisher sendet der rbb täglich ab 19.30 Uhr für jeweils 30 Minuten die rbb24 Abendschau sowie rbb24 Brandenburg aktuell getrennt für die beiden Bundesländer.
Zusätzlich soll es ein neues Regionalbüro in Brandenburg an der Havel geben. Für die Radio-Programme sind werktäglich nur noch maximal 90 Minuten Werbung vorgesehen.
Außerdem soll es laut Staatsvertragsentwurf mehr Kontrolle über den rbb und mehr Expertise innerhalb der rbb-Gremien geben. Dazu soll vor allem der Verwaltungsrat gestärkt werden. Dessen Mitglieder sollen nicht mehr ehrenamtlich, sondern im Nebenamt aktiv sein. Zur Höhe der Vergütung steht allerdings nichts im Staatsvertrag.
Der Verwaltungsrat ist derzeit zwar für die Vertragsverhandlungen mit dem oder der rbb-Intendantin zuständig. Die Wahl der oder des rbb-Chefs fällt jedoch in die Zuständigkeit des Rundfunkrats. Künftig soll laut rbb-Staatsvertrag aber der Verwaltungsrat in alle für den Sender wichtigen Entscheidungen mit eingebunden sein. Dazu soll auch die Qualifikation der Mitglieder von Verwaltungs- und Rundfunkrat verbessert werden. Es soll regelmäßige Schulungen geben.
Um die Vielfalt der Gesellschaft besser abzubilden, soll der rbb-Rundfunkrat um drei Mitglieder erweitert werden. Vorgesehen ist eine stärkere Vertretung von Menschen mit Behinderungen, von Lesben, Schwulen und Transgenderorganisationen (LSBTTIQ) und einem noch festzulegenden dritten gesellschaftlichen Bereich. Freie Mitarbeiter des rbb sollen künftig nicht mehr von einer Freien-Vertretung, sondern ebenfalls vom rbb-Personalrat vertreten werden.
Der Entwurf des neuen rbb-Staatsvertrags wird nun an die Parlamente beider Bundesländer versandt. Bis Mitte September sollen die Anhörungen laufen und das Papier in den Ressorts abgestimmt sein. Im Brandenburger Parlament ist der Hauptausschuss zuständig, im Berliner Abgeordnetenhaus der Medienausschuss. Bis Mitte Oktober soll der Staatsvertragstext dann abschließend beraten werden. Anfang November sollen die Kabinette entscheiden, die erste Lesung Ende November erfolgen. Nach einer zweiten Lesung Mitte Dezember im Brandenburger Parlament und Mitte Januar 2024 im Berliner Abgeordnetenhaus könnte der neue rbb-Staatsvertrag dann im Februar 2024 in Kraft treten.
Sendung: rbb24 Abendschau, 28.08.2023, 19:30 Uhr
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