Milliardenschwere Hilfsmaßnahmen
Das Brandenburger Verfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion gegen die Ausnahme der Schuldenbremse für das Milliarden-Hilfspaket in der Energiekrise abgelehnt.
"Da es um die Außervollzugsetzung eines Gesetzes gehe, müssten die hierfür sprechenden Gründe ein besonderes Gewicht haben. Daran fehle es", erklärte das Gericht in einer Mitteilung vom Montag.
Allerdings erscheine es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass das Gesetz zum Doppelhaushalt 2023/2024 mit neuen Schulden für das "Brandenburg-Paket" den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die notlagenbedingte Kreditaufnahme aus der Landesverfassung nicht in jeder Hinsicht entspreche. Es bestehe die Möglichkeit, dass Haushaltsgrundsätze berührt und verletzt sein könnten.
Der Landtag hatte mehrheitlich eine außergewöhnliche Notlage erklärt, damit für das sogenannte Brandenburg-Paket zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Kriegs bis zu zwei Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen werden können. Davon profitieren etwa Kommunen, Krankenhäuser, Kita-Eltern und andere.
Die AfD-Fraktion fordert, die Ausnahme der Schuldenbremse durch eine einstweilige Anordnung vorläufig auf Eis zu legen. Nach ihrer Ansicht erklärte der Landtag die außergewöhnliche Notsituation nicht genug und begründete nicht, warum der Geldbedarf nicht mit Kürzungen finanziert werden könnte.
In der Hauptsache entschied das Gericht aber noch nicht. Es erklärte, dass der Antrag "gewichtige und komplexe verfassungsrechtliche Fragen" aufwerfe, die noch geklärt werden müssten.
Die AfD-Landtagsfraktion geht mit mehreren Rechtsverfahren gegen bestimmte Entscheidungen vor, darunter auch vor dem Verfassungsgericht. Das Gericht verhandelt am 6. September mündlich über ein Streitverfahren der AfD zur Ablehnung ihrer Kandidaten für die Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtags.
Sendung: Antenne Brandenburg , 28.08.2023, 13:30 Uhr
Artikel im mobilen Angebot lesen