Parlamentarische Kontrollkommission
Die Brandenburger AfD ist vor dem Landesverfassungsgericht mit ihrem Antrag gescheitert, einen Platz in der Parlamentarischen Kontrollkommission zu besetzen. Die AfD-Fraktion habe keinen Anspruch auf einen Platz in dem Gremium, das den Verfassungsschutz kontrolliert, entschied das Gericht am Mittwoch.
Die AfD sieht ihre Oppositionsrechte dadurch verletzt, dass alle von ihr vorgeschlagenen Kandidaten von einer Mehrheit der Landtagsabgeordneten in geheimen Abstimmungen abgelehnt worden waren. Das Landesverfassungsgericht sieht "im konkreten Unterlassen der Wahl eines der Mitglieder der AfD-Fraktion keinen Verstoß gegen Verfassungsrecht", heißt es ein einer Erklärung.
Ein Missbrauch des Wahlrechts der Abgeordneten sei erst dann erreicht, wenn die Opposition nicht mehr angemessen in der Kontrollkommission vertreten sei. Zwei der fünf Mitglieder der PKK gehörten jedoch der Opposition an, so dass sie mit 40 Prozent angemessen vertreten sei, stellten die Richter fest. Die Entscheidung sei mit sechs zu zwei Stimmen ergangen.
Auch der Anwalt des Landtags, Ulrich Karpenstein, hatte in der vorausgegangenen mündlichen Verhandlung gesagt, die Opposition sei angemessen berücksichtigt. Sie sei - ohne die AfD - zu 40 Prozent in dem Gremium vertreten. Der Anwalt der AfD-Fraktion, Michael Fengler, sagte dagegen, es könne nicht sein, dass nur eine der Mehrheit genehme Opposition sich in der Kommission wiederfinde.
AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt warf dem Verfassungsschutz vor, als Abteilung des Innenministeriums nicht unabhängig zu sein. "Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, dass die Opposition komplett in einem Kontrollgremium vertreten ist", sagte er. Um Streit zu vermeiden, solle es künftig eine Entsendung der Mitglieder durch die Fraktionen geben, der die Abgeordneten widersprechen könnten.
Die Landtagsmehrheit hatte von 2020 bis 2022 keinen Kandidaten der AfD-Fraktion in die Kontrollkommission gewählt. Deshalb ist die AfD in dem Gremium, das den Verfassungsschutz kontrolliert, nicht vertreten. Seit 2020 beobachtet der Verfassungsschutz die AfD Brandenburg als rechtsextremistischen Verdachtsfall, die Partei hält die Einstufung für falsch.
Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 06.09.2023, 19:30 Uhr
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