AfD-Kandidaten für Europawahl
Vorwürfe über Falschangaben im Lebenslauf: Die Brandenburger Europwahl-Kandidatin Mary Khan-Hohloch soll Zweifel an ihrem Studienabschluss inzwischen ausgeräumt haben. Arno Bausemer (Sachsen-Anhalt) offenbar nicht. Die AfD hält an beiden fest.
Die AfD-Europawahlkandidatin Mary Khan-Hohloch soll gegenüber Vertrauensleuten den Abschluss eines Bachelor-Studiums in den Fächern Religionswissenschaften und öffentliches Recht nachgewiesen haben.
Das teilte ihr Ehemann Dennis Hohloch, der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, am Dienstag auf Anfrage von rbb|24 mit. Hohloch äußerte sich schriftlich: "Behauptungen in einigen Medien, sie hätte das nicht, sind falsch und werden aktuell von uns abgemahnt."
Hohloch ist als Schriftführer Mitglied im AfD-Bundesvorstand. Er kündigte eine Stellungnahme des Gremiums im Laufe des Dienstags an.
Khan-Hohloch war auf dem Parteitag der AfD in Magdeburg auf Platz 14 der Kandidatenliste für die Europawahl im kommenden Jahr gewählt worden. Innerparteiliche Gegner hatten daraufhin Zweifel daran gestreut, dass Khan-Hohloch ihr Studium abgeschlossen hat.
Im August hatte der Vorstand der Partei eine Prüfung der Studien- und Berufsabschlüsse aller 35 Kandidatinnen und Kandidaten veranlasst. Hintergrund waren Berichte über mögliche Falschangaben zu angeblich erworbenen Berufs- und Studienabschlüssen durch die beiden Kandidaten Arno Bausemer (Sachsen-Anhalt, Listenplatz 10) und Mary Khan-Hohloch
(Brandenburg, Listenplatz 14) bei ihren Bewerbungen.
"Zur Zeit der Bewerbungsreden lagen keine berufs- oder studienqualifizierenden Abschlüsse vor", teilte die AfD mit. Khan-Hohloch habe mittlerweile den Nachweis über ihr abgeschlossenes Studium vorlegen können, hieß es am Dienstag von den beiden AfD-Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla. Zu Bausemer machten die Parteichefs keine weiteren Angaben.
Die Nachrichtenagentur AFP hatte am Montag unter Berufung auf Parteikreise berichtet, Khan-Hohloch sei nicht in der Lage gewesen, ihre Angaben zu Berufs- und Studienabschlüssen vor dem Bundesvorstand durch Dokumente zu belegen. Dennoch wolle die Partei an ihrer Kandidatur für die Europawahl festhalten.
Dem AFP-Bericht zufolge hat Khan-Hohloch in ihren eingereichten Unterlagen nicht ihre Behauptung belegen können, ein solches Studium absolviert zu haben. Die AfD-Politikerin habe zwar Bescheinigungen über einzelne absolvierte Hochschulveranstaltungen vorlegen können - aber keine Urkunde, die ein abgeschlossenes Studium dokumentiert hätte.
In der mehr als vierstündigen Sitzung beschloss der AfD-Bundesvorstand, an allen Kandidaten festzuhalten. Andernfalls hätte die gesamte Aufstellung der Kandidaten für die Europawahl im kommenden Jahr wiederholt werden müssen. Diesen aufwändigen und kostspieligen Prozess, der einen neuerlichen Nominierungsparteitag erfordert hätte, habe der Vorstand vermeiden wollen, hieß es aus den Kreisen.
Die Wahl zum Europäischen Parlament findet im kommenden Jahr statt.
Sendung: rbb24 Inforadio, 19.09.2023, 8 Uhr
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