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Audio: rbb24 Inforadio | 29.09.2023 | Michael Weidemann | Quelle: dpa/Kay Nietfeld

Bundesrat

Heizungsgesetz tritt Anfang 2024 in Kraft

Der Bundesrat hat am Freitag das lange und viel diskutierte Heizungsgesetz gebilligt. Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen, fand keine Mehrheit. Damit kann das Gesetz Anfang 2024 in Kraft treten.

Das lange umstrittene und viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz hat am Freitag in Berlin den Bundesrat passiert. Damit steht nach monatelangen Kontroversen der Fahrplan für die Wärmewende in Deutschland fest. Mit der auch als Heizungsgesetz bezeichneten Neuerung wird der Ausstieg aus Gas und Öl beim Heizen in Deutschland geregelt.

Bayern scheiterte am Freitag mit einem Antrag, den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anzurufen. Der Bundestag hatte das Gesetz in der ersten Septemberwoche verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen

Diese Fristen und Vorgaben sind jetzt für Heizungen geplant

Das Heizungsgesetz ist längst zum Symbol für den Streit in der Ampel-Koalition geworden. Nach viel Gegenwind und noch mehr Änderungen hat der Bundestag es am Freitag beschlossen. Der erste Entwurf vom April wurde deutlich abgeschwächt. Von Frank Preiss

Ab dem kommenden Jahr müssen zunächst nur neue Heizungen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Für den Austausch und den Weiterbetrieb fossiler Heizungen gelten in den kommenden 20 Jahren unterschiedliche Fristen und Vorgaben. Neue Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Energien betrieben werden, können im Regelfall spätestens ab Juli 2028 nicht mehr eingebaut werden.

Zu diesem Zeitpunkt sollen alle Städte und Gemeinden eine Wärmeplanung haben. Sie soll für Bestandsbauten der Dreh- und Angelpunkt sein und schrittweise kommen. Nach dem Gesetzentwurf sollen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern spätestens bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern haben zwei Jahre länger Zeit.

Für kleine Gemeinden unter 10.000 Einwohnern soll es vereinfachte Verfahren geben können. Die Länder sollen vorsehen können, dass für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung erfolgen kann.

Wärmeplanung: Woidke fordert Nachbesserungen

Der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte am Freitag in seiner Rede vor dem Bundesrat Nachbesserungen im Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gefordert, sonst drohe ein "Kaltstart". Im weiteren Verfahren gebe es ausreichend Möglichkeiten dafür, so Woidke.

Die flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland könne nur gelingen, wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam daran arbeiten. "Der Bund sollte die kritische Stellungnahme der Länder ernst nehmen und die Fehler aus dem Verfahren zum Gebäudeenergiegesetz nicht wiederholen", sagte Woidke. Es gehe darum, die Umsetzung für die Länder und Kommunen überhaupt realisierbar zu machen. "Dazu müssen die Fristen für die Vorlage der Wärmeplanung verlängert werden." Außerdem müsse der Bund die entstehenden Kosten übernehmen.

Lange Streitigkeiten im Vorfeld

Über das Gebäudeenergiegesetz war innerhalb der Ampel-Koalition lange gestritten worden. Die ursprüngliche Fassung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) enthielt strengere Regeln, die der FDP zu weit gingen. Nachdem die Koalition einen Kompromiss erreicht hatte, scheiterte eine Verabschiedung vor der Sommerpause des Bundestags an einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts.

Im Bundesrat bezeichnete der Brandenburger Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) das gesamte Verfahren als Tiefpunkt für die Demokratie. Das Gesetzgebungsverfahren sei nun beendet, sagte er, die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz werde aber weitergehen.

"Es ist unstrittig, dass wir beim Klimaschutz vorankommen müssen. Das geht aber nur mit den Menschen, indem wir sie mitnehmen. Die Gesetze dazu sollten langfristig wirksam und wohl durchdacht sein. Das ist beim Gebäudeenergiegesetz nicht der Fall", sagte Woidke: "Wir müssen deshalb seine Auswirkungen auf den Prüfstand stellen." Wenn notwendig müsse das Gesetz zügig wieder auf die Tagesordnung und verbessert werden.

Sendung: rbb24 Abendschau, 29.09.2023, 19:30 Uhr

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