Erstmals seit Urteil 2021
Der Berliner Bezirk Neukölln übt erstmals seit längerer Zeit wieder ein Vorkaufsrecht für ein Wohnhaus in einem Milieuschutzgebiet aus. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft "Stadt und Land" soll das Haus in der Weichselstraße 52 übernehmen, wie das Bezirksamt am Montag mitteilte. In dem Gebäude befinden sich demnach 21 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten. Nach früheren Angaben wohnen dort 50 Mieter.
Der ursprüngliche Käufer habe die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung mit dem Bezirk abgelehnt, hieß es weiter. Mit einer solchen Vereinbarung sollen soziale Standards zum Schutz der Mieterinnen und Mieter festgelegt werden. Die könne er noch bis zum Fristende am Montagabend abgeben.
Der Berliner Senat hatte erst vor Kurzem erklärt, den Plan des Bezirks zu unterstützen. So werde der Erwerb über ein landeseigenes Wohnungsbauunternehmen finanziert, sagte Bausenator Christian Gaebler (SPD) vor zehn Tagen.
In Berlin war es bis 2021 gängige Praxis, dass Bezirke bei der Veräußerung von Wohngebäuden in sozialen Schutzgebieten ein Vorkaufsrecht zugunsten kommunaler Gesellschaften ausübten. Erklärtes Ziel war, Bewohner vor starken Mieterhöhungen und Verdrängung zu schützen. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte diese Praxis jedoch im November 2021 für unrechtmäßig.
Seitdem beschränken sich die Möglichkeiten "auf Objekte mit Missständen und Mängeln oder solche mit überwiegendem Leerstand", so das Bezirksamt Neukölln. Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Jochen Biedermann (Grüne), appellierte laut der Mitteilung an den Bund, das Mietrecht zu reformieren und "den Kommunen wieder ein Vorkaufsrecht an die Hand zu geben, das nicht nur bei kaputten und leeren Häusern greift". Auch Bausenator Gaebler hatte sich dafür ausgesprochen, er appellierte daher an die Bundesregierung, dass der Bund das Vorkaufsrecht für die Kommunen gesetzlich wieder vereinfacht.
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