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Verkehr in Berlin

SPD-Fraktion sieht in CDU-Entwurf "Aushöhlung" des Mobilitätsgesetzes

Die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus will dem Radverkehr künftig keinen Vorrang mehr vor dem Autoverkehr geben. Radwege sollen auch schmaler sein dürfen. Die SPD pocht dagegen auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages.

Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Tino Schopf, hat die vom CDU-Verkehrssenat angekündigten Veränderungen am Berliner Mobilitätsgesetz kritisiert. Der Gesetzentwurf vom Koalitionspartner habe die SPD "doch sehr überrascht", sagte Schopf am Freitagmorgen dem rbb.

Der Entwurf gehe über das hinaus, was gemeinsam im Koalitionsvertrag verabredet worden sei. "Die Änderungen der CDU betreffen ja nicht nur den Radverkehrsanteil, sondern sie gehen ja viel weiter, sie betreffen ja unter anderem auch den Fußverkehrsteil und das sehen wir als Fraktion sehr, sehr kritisch", konkretisierte der SPD-Politiker bei Radioeins.

Änderung des Mobilitätsgesetzes

Berliner CDU will Vorrang für Radfahrer abschaffen

Schmalere Radwege, Vorbehalte gegen Spielstraßen, andere Prioritäten für die Verkehrsteilnehmer: Die Fraktion der CDU im Abgeordnetenhaus möchte einiges am Berliner Mobilitätsgesetz ändern, wie ein Entwurf zeigt.

"Dieser Entwurf wird nicht ins Parlament eingebracht"

Es sei nicht vereinbart worden, dass es eine "schlechte Ampelschaltung" gebe, so Schopf weiter. "Wir haben nicht vereinbart, dass wir im Bereich des Fußverkehrs uns mit schmalen Gehwegen zufriedengeben." Auch über "gemeinsame Geh- und Radwege" habe man sich nicht verständigt, führte der SPD-Politiker aus. "Daher wird dieser Entwurf, so wie er jetzt vorliegt, auch nicht in das Parlament eingebracht", so Schopf: "Eine Aushöhlung des Mobilitätsgesetzes wird es mit der SPD nicht geben."

Entwurf laut CDU nicht mit SPD abgesprochen

Die CDU wies derweil darauf hin, dass es sich um einen Entwurf handele, der noch nicht mit der SPD abgesprochen sei. Dem rbb liegt der Änderungsentwurf für das Mobilitätsgesetz vor. Demnach sollen Radwege nicht mehr so breit gebaut werden, wie bisher vorgesehen. Auch gemeinsame Geh- und Radwege mit einem Mindestmaß von 2,50 m sollen laut Entwurf möglich sein. Den Plänen zufolge wird außerdem die Instandsetzung bestehender Radwege wichtiger als der Bau neuer Streifen.

Im Änderungsentwurf heißt es, dass Radnetz, ÖPNV-Netz, Fuß- und Wirtschaftsverkehr sich "nicht gegenseitig verdrängen" dürfen. Konkreter wird die Neuregelung an dieser Stelle jedoch nicht. In dem von der rot-grün-roten Vorgängerregierung vorgelegten Mobilitätsgesetz war die Rede von einem Radnetz, in dem Fahrräder Vorrang vor Autos haben sollen.

Sendung: Radioeins, 22.09.2023, 7:10 Uhr

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