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Quelle: dpa

Flüchtlingspolitik

SPD warnt Wegner vor möglicher Aufhebung des Winterabschiebestopp

In der Debatte um mehr Abschiebungen, insbesondere in der kalten Jahreszeit, geht die Berliner SPD auf Distanz zum Regierenden Bürgermeister Kai Wegner. Der CDU-Politiker hatte in einem Interview mit der "FAZ" [Bezahlschranke] den in Berlin praktizierten Winterabschiebestopp in Frage gestellt. Er wolle mit dem Koalitionspartner SPD darüber sprechen, ob "wir uns den Winterabschiebestopp von Oktober bis April leisten können", hatte Wegner gesagt.

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SPD: Keine Entspannung durch Aufhebung des Winterabschiebestopps

Der integrationspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Orkan Özdemir, warnte im rbb vor Illusionen. "Wer glaubt, das Ende des Winterabschiebestopps würde für Entspannung sorgen, irrt", sagte er. Der Verzicht auf Rückführungen in den Wintermonaten sei aus humanitären Gründen bewährte Praxis in Berlin, betonte Özdemir. Betroffen seien auch Familien. Insbesondere Kinder dürften keinem Risiko ausgesetzt werden.

Özdemir verwies dabei auch auf den Status der Betroffenen und die offiziellen Zahlen. Laut Innenverwaltung sind in Berlin zwar 17.436 Personen (Stand 30.06.2023) ausreisepflichtig. Davon besitzen die allermeisten, nämlich 15.261, aber eine Duldung. In diesen Fällen ist eine Rückführung aus rechtlichen, humanitären oder persönlichen Grünen nicht möglich. Tatsächlich ausreisepflichtig, weil ohne Duldung, sind somit nur 2.175 Personen.

Özdemir: Vorgängersenat habe Stopp nicht rigoros ausgelegt

Mit Unverständnis reagierte SPD-Politiker Özdemir auf die jetzt vom Regierenden Bürgermeister angestoßene Debatte: "Der Senat schiebt doch ab." Allein im ersten Halbjahr dieses Jahres waren es der Innenverwaltung zufolge 635 Menschen.

Auch der Winterabschiebestopp war schon unter dem rot-grün-rotem Vorgängersenat keinesfalls rigoros ausgelegt worden. Zwischen Dezember 2022 und März 2023 wurden 157 Menschen abgeschoben. Dabei handelte es sich in 35 Fällen um Rückführungen in andere EU-Länder, in denen die Erstregistrierung stattgefunden hatte. Bei allen anderen waren strafrechtliche Verurteilungen Grundlage für die Abschiebung.

Sendung: rbb24 Inforadio, 29.09.2023, 15:20 Uhr

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