Andreas Koch wird neuer Verfassungsrichter in Brandenburg
Der Bundesverwaltungsrichter Andreas Koch ist neuer ehrenamtlicher Verfassungsrichter in Brandenburg.
Der Landtag wählte Koch im zweiten Wahlgang am Donnerstag zum Nachfolger von Regisseur Andreas Dresen, dessen Amtszeit offiziell bereits im November vergangenen Jahres endete. Koch wurde von Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) direkt nach der Wahl vereidigt.
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Im ersten Wahlgang fehlten zwölf Stimmen
Im zweiten Wahlgang hatte Koch als einziger Kandidat 62 Ja- und 20 Nein-Stimmen bekommen, es gab eine ungültige Stimme. Zur Wahl war eine Zwei-Drittel-Mehrheit von 59 Stimmen notwendig.
Im ersten Wahlgang war gegen den von den Koalitionsfraktionen SPD, CDU und Grünen vorgeschlagenen Koch der Arbeitsrichter André von Ossowski als Kandidat der Fraktion BVB/Freie Wähler angetreten. Keiner von beiden erhielt aber die erforderlichen 59 Stimmen. Koch kam auf 47 und von Ossowski auf 32 Stimmen. Daraufhin kam es zum zweiten Wahlgang. Dabei konnte nur noch Koch als Kandidat mit den meisten Stimmen antreten.
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Koch hat vielfältige Brandenburg-Kenntnisse
Koch wurde 1968 in Berlin geboren und war unter anderem als Richter am Verwaltungsgericht Cottbus, als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, als Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sowie im Brandenburger Justizministerium tätig.
Das Brandenburger Landesverfassungsgericht wurde 1993 gegründete, es ist neben Landtag und Regierung das dritte Verfassungsorgan des Landes. Die neun Mitglieder des Gerichts sind jeweils für zehn Jahre gewählt. Sie prüfen die Vereinbarkeit von Gesetzen oder Verordnungen mit der Landesverfassung. Das Verfassungsgericht trifft seine Entscheidungen unabhängig.