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Audio: rbb 88,8 | 04.10.2023 | Michael Ernst | Quelle: imago images/cervox

Nichtraucherschutz

Dürfen E-Zigaretten am Arbeitsplatz benutzt werden?

Dürfen sogenannte Vapes benutzt werden, wo Rauchen verboten ist? In Berlin eher ja, in Brandenburg sehr wahrscheinlich nicht. Die Sache mit dem Dampfen ist kompliziert. Denn die Gesetzgeber hinken der Entwicklung hinterher. Von Oliver Noffke

In Büro oder Restaurant, auf dem Schulhof oder am Bahnsteig kann man es immer öfter beobachten: Kollegen, Freunde und Mitfahrende ziehen wie selbstverständlich an ihren E-Zigaretten, den sogenannten Vapes. Dampf verpufft mittlerweile, wo kein Rauch aufsteigen darf. Geht das eigentlich?

Was ist der Unterschied zum Rauchen?

E-Zigaretten zu nutzen, gilt nicht als Rauchen. Deshalb werden die kleinen Geräte nicht automatisch von Nichtraucherschutzgesetzen und Verordnungen erfasst. Während die Inhaltsstoffe klassischer Zigaretten an offener Flamme verbrannt werden, enthalten die elektrischen Varianten kleine Kartuschen mit einer öligen Flüssigkeit – die sogenannten "E-Liquids". Per Batteriestrom werden die Inhaltsstoffe zu Dampf gekocht.

Dieses Verfahren hat mehrere Vorteile im Vergleich zum Funkenschlag. Dem Produkt muss kein Zündholz beigemischt werden, das zusätzlich die Glut nährt. Die Zusammensetzung der Flüssigkeiten kann genauer gesteuert werden. Die Dosierungen der Inhaltsstoffe gelten deshalb als vorteilhafter und der freigesetzte Nebel scheint weniger schadstoffbelastet zu sein. So das Versprechen der Hersteller.

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Was sagt die Wissenschaft?

E-Zigaretten sind vor etwa einem Jahrzehnt aufgekommen. Der Forschungsstand zu ihrer Wirkung lässt sich aktuell in etwa so zusammenfassen: Eine kurze Anwendungsdauer gilt als weniger gesundheitsschädlich gegenüber dem Rauchen. Über die Langzeitfolgen ist allerdings noch kaum etwas bekannt. Für Gewohnheitsraucher kann das eine Verbesserung sein.

Wer ohne den Umweg der Zigarette direkt mit der elektrischen Variante einsteigt, erhöht hingegen deutlich sein oder ihr Risiko insbesondere für Atemwegserkrankungen. Die E-Liquids enthalten Geschmacksstoffe, Tabak und damit Nikotin, Feinstaub. Auch krebserregende und andere gesundheitsgefährdende Stoffe wurden in ihrem Dampf bereits nachgewiesen. Schwermetalle wie Nickel oder Blei können in den Flüssigkeiten ebenfalls enthalten sein, wie im Juni ein Artikel der Harvard Medical School erneut verdeutlichte [health.harvard.edu]. Stoffe, die auch in herkömmlichen Zigaretten enthalten sind.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat im Jahr 2020 einen ausführlichen Bericht über die potenziellen Gefahren veröffentlicht. Die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen des E-Zigarettenkonsums sind "derzeit nicht bekannt", heißt es darin. Mit anderen Worten: Dass E-Zigaretten wirklich weniger schädlich sind, ist aktuell noch offen [dkfz.de].

Sämtliche wissenschaftlichen Studien können selbstverständlich nur Aussagen zu den möglichen Folgen von Produkten treffen, die sich an vorgegebene Standards halten. Wer nicht-zertifizierte Produkte erwirbt, atmet ungeprüfte Aerosole ein. Mehrere Polizei-Ermittlungen haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Kriminelle längst die Elektrifizierung der Zigarette mitgemacht haben.

In Brandenburg greift Nichtraucherschutz, sobald Tabak drin ist

E-Zigaretten werden weder im Brandenburger noch im Berliner Nichtraucherschutzgesetz erwähnt. Auch der entsprechende Paragraf in der Arbeitsstättenverordnung kann nicht auf das Dampfen übertragen werden [gesetze-im-internet.de].

Allerdings weist das Brandenburger Gesundheitsministerium auf Anfrage von rbb|24 auf eine klare Beschränkung hin, die im Anhang des Gesetzes zu finden ist: "E-Zigaretten […], die Tabak oder Tabakerzeugnisse enthalten, fallen unter den Verbotskatalog des Brandenburgischen Nichtraucherschutzgesetzes und dürfen deshalb z.B. in Innenräumen nicht geraucht werden." In diesem Fall vermeidet das Ministerium sogar, von Dampfen zu sprechen.

Die Behörde weist darauf hin, dass das Gesetz beschlossen wurde, bevor die aktuelle Entwicklung einsetzte. Nun müssten neue Erkenntnisse berücksichtigt werden: "Es zeichnet sich ab, dass der E-Zigaretten-Dampf Schadstoffe enthält und dies unabhängig davon, ob die Liquids Nikotin enthalten oder nicht", teilt die Pressestelle der Brandenburger Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen) mit. "Damit ist es angezeigt, dass passiv dem Dampf Ausgesetzte davor auf jeden Fall in Innenräumen und besonders schutzbedürftigen Außenflächen (z.B. Kinderspielplätze) geschützt werden sollten."

Hausrecht als wirkungsvollste Option in Berlin

Diese Einschränkung existiert in Berlin nicht, wie eine Antwort der Senatsgesundheitsverwaltung auf Anfrage verdeutlicht. Der Senat bereite eine Novellierung des Gesetzes vor, das in seiner jetzigen Form seit 2009 greift, teilte ein Sprecher mit. "Kontrolldefizite sollen abgebaut und neue Produkte, wie E-Zigaretten, Tabakerhitzer und E-Wasserpfeifen, berücksichtigt werden." Noch erfasst das Berliner Gesetz also nicht einmal E-Zigaretten, die Tabak enthalten.

Trotzdem seien auch in Berlin Einschränkungen möglich, heißt es: "Öffentliche und gastronomische Einrichtungen sowie Arbeitgeber können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Nutzung von E-Zigaretten untersagen." Viele Kinos, Theater, Museen, Kaufhäuser, die Deutsche Bahn, Fluglinien, Bildungseinrichtungen und andere untersagen auf diese Weise den Gebrauch von den Erhitzern grundsätzlich.

Ende von Einweg-E-Zigaretten deutet sich an

Das abwartende Verhalten stößt auf Kritik. "E-Zigaretten müssen in den Nichtraucherschutz mit einbezogen werden", teilt Johann Bartelt von Pro Rauchfrei auf Anfrage mit. Im Sinne des Gesundheitsschutzes sollte hier vorbeugend gehandelt werden. "Die Politik sollte nicht warten, bis Langzeitstudien zu den gesundheitlichen Auswirkungen vorliegen." Passivraucher wie -dampfer seien denselben Risiken ausgesetzt wie aktive Konsumenten, so Bartelt. "Dies kann insbesondere für vulnerable Gruppen wie Asthmatiker, Herzpatienten sowie Personen mit vorgeschädigter Lunge Gesundheitsrisiken begründen."

Brandenburg und Berlin stehen mit ihren unterschiedlichen Regelungen stellvertretend für einen bundesweiten Flickenteppich. Eine Folge davon, dass das Thema Sache der Länder ist. Dennoch hat auch der Bund Einfluss, etwa wenn es um die Inhaltsstoffe geht. Im Juli passierte ein Gesetz den Bundesrat, und damit seine letzte Hürde, mit dem bestimmte Aromen verboten wurden, die in anderen Tabakprodukten schon längst verboten waren.

Auf Initiative der bayerischen Landesregierung hat der Bundesrat bereits im März ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten gefordert. Das würde auch helfen den Müllberg, der durch die Geräte entsteht, einzugrenzen. Nun muss sich das Kabinett von Olaf Scholz (SPD) mit der Forderung beschäftigen. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hat sich bereits für ein Verbot ausgesprochen.

Fazit

Ob E-Zigaretten beim Gaststättenbesuch, am Arbeitsplatz oder auf dem Schulhof benutzt werden dürfen, hängt also einerseits davon ab, ob Tabak in den Liquids beigemischt wurde und was das Hausrecht einer Einrichtung dazu sagt.

Sendung: rbb 88,8, 04.10.2023, 09:30 Uhr

Beitrag von Oliver Noffke

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