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Audio: rbb24 Inforadio | 05.10.2023 | Wolf Siebert | Quelle: rbb/Jana Göbel

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Berliner Senat beendet Pilotprojekt zur Vermeidung von Zwangsräumungen

Mit der persönlichen Zustellung von Räumungsklagen wollte die ehemalige Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) die Zahl der Räumungen verringern. Die neue Justizsenatorin Felor Badenberg beendet das Projekt - es sei "nicht zielführend". Von Sebastian Schöbel

Die Berliner Justiz wird Räumungsklagen gegen Mieterinnen und Mieter in Berlin nun doch nicht persönlich zustellen. Das erklärte die Justizverwaltung in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken, die dem rbb vorliegt.

Ein solches Vorgehen stehe nicht in Einklang mit der Zivilprozessordnung und sei zudem "nicht zielführend", erklärte eine Sprecherin auf Nachfrage des rbb. Damit beendet die neue Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) ein Pilotprojekt ihrer Amtsvorgängerin Lena Kreck (Linke), die damit die Zahl der Zwangsräumungen verringern wollte.

Mit der persönlichen Klagezustellung sollten Betroffene, denen eine Zwangsräumung droht, die Möglichkeit einer zusätzlichen Beratung durch Justizbedienstete bekommen oder an Hilfsangebote vermittelt werden. Man wolle verhindern, so die Begründung, dass Menschen, die in Krisenlagen überfordert sind und möglicherweise die Dringlichkeit eines Gerichtsschreibens nicht richtig einschätzen, plötzlich vom Gerichtsvollzieher überrascht werden.

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Sozialbehörden sollen enger eingebunden werden

Badenberg hatte bereits kurz nach ihrer Amtsübernahme angekündigt, das Pilotprojekt prüfen zu wollen. Es stehe möglicherweise im Widerspruch zu der Maßgabe, dass Zwangsräumungen beschleunigt durchzuführen sind, um die Mietausfälle und Risiken für Vermieter gering zu halten. "Mehrfache persönliche Zustellungsversuche durch Justizbedienstete würden zu einer Verzögerung des Verfahrens führen", so die Sprecherin der Justizverwaltung.

Man unterstütze aber grundsätzlich das Anliegen, die Zahl vermeidbarer Räumungen zu reduzieren. So prüfe man aktuell eine Bundesratsinitiative, wonach künftig Gerichte möglichst frühzeitig die Möglichkeiten einer gütlichen Beendigung des Rechtsstreits sondieren sollen. Dabei sollen auch die Sozialbehörden enger eingebunden werden, um Betroffenen möglichst früh zu helfen. "Selbst bei letztlich nicht vermeidbaren Räumungen können die sozialen Folgen gegebenenfalls durch Räumungsfristen gemildert werden", so die Justizverwaltung.

Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg. | Quelle: dpa/M. Skolimowska

Kritik von der Linken

Der rechtspolitische Sprecher der Linken, Sebastian Schlüsselburg, kritisierte das Ende des Pilotprojektes und kündigte an, in den laufenden Haushaltsverhandlungen die Wiederaufnahme zu beantragen. "Wir müssen an allen Stellen des Verfahrens alles dafür tun, dass Menschen ihre Wohnung nicht verlieren."

Niklas Schenker, der wohnungspolitische Sprecher der Linksfraktion, fügte hinzu: "Es ist unverantwortlich, dass der Senat das Kündigungs- und Räumungsmoratorium bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen zum Ende des Jahres ersatzlos auslaufen lässt." Die Zahl der Räumungen sei noch immer hoch, so Schenker, und in Zeiten steigender Kosten würden auch die Mietschulden steigen - und damit die Räumungsneigung der Vermieter.

Laut der parlamentarischen Anfrage der Linken wurden in Berlin seit April 2022 rund 5.800 Räumungsklagen wegen Zahlungsverzug zugestellt. Die mit Abstand meisten, knapp 1.300, gab es in Marzahn-Hellersdorf. Die wenigsten Räumungsklagen im gleichen Zeitraum hatte Steglitz-Zehlendorf, mit 218.

Sendung: rbb24, 06.10.2023, 16:00 Uhr

Beitrag von Sebastian Schöbel

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