Berlin und Brandenburg
Der neue Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) soll am Freitag von den Landesregierungen der beiden Bundesländer beschlossen werden. Das hat die brandenburgische Staatskanzlei am Montag mitgeteilt. Anschließend beschäftigen sich die Landesparlamente mit dem Staatsvertrag, die ihn annehmen oder ablehnen können.
In Brandenburg befasste sich schon am Montag der Hauptausschuss des Landtags in einer Sondersitzung mit dem Dokument. Nach Angaben von Brandenburgs Medienstaatssekretär Benjamin Grimm (SPD) wurde der erste Entwurf des Staatsvertrags geändert. So muss der Rundfunkrat bei angebotsbezogenen Ausgaben des rbb erst beteiligt werden, wenn es um mindestens eine Million Euro geht. Zuvor lag die Grenze bei 250.000 Euro. Zudem muss die Rechtsaufsicht über den rbb auch künftig nicht an allen Sitzungen des Rundfunkrats teilnehmen.
Die Opposition im Brandenburger Landtag kritisierte beide Punkte und forderte bessere Kontrollmöglichkeiten und Transparenz. Medienstaatssekretär Grimm verteidigte den aktuellen Entwurf auch gegen Kritik vom rbb selbst. Der Staatsvertrag biete Leitplanken, um Konsequenzen aus der rbb-Krise zu ziehen.
Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 30.10.2023, 19:30 Uhr
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