Bundesratsinitiative
Das Land Berlin unterstützt eine Initiative von drei anderen Bundesländern, bei Organspenden in Deutschland die sogenannte Widerspruchslösung einzuführen. Dadurch wäre grundsätzlich jeder Mensch automatisch Organspender. Es sei denn, er oder sie hat einer Organentnahme zu Lebzeiten widersprochen - oder die Angehörigen widersprechen der Entnahme nach dem Tod.
Man habe im Gesundheitsausschuss des Bundesrates einem entsprechenden Vorstoß von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen zugestimmt, bestätigte eine Sprecherin der Gesundheitsverwaltung auf Nachfrage des rbb.
Bislang dürfen in Deutschland Organe nach dem Tod nur dann entnommen werden, wenn der oder die Verstorbene einen Organspendeausweis hat oder die Angehörigen nach dessen Tod zustimmen. Die drei Länder wollen mit ihrer Initiative die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, der die Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz aufnimmt.
Zuletzt hatte der Bundestag Anfang 2020 eine Widerspruchslösung klar abgelehnt. Allerdings gibt es schon seit Jahren zu wenige Organspender in Deutschland. Derzeit warten rund 8.500 Menschen auf ein Spenderorgan. Dem stehen laut der Stiftung Organtransplantation in diesem Jahr lediglich 788 Organspenderinnen und -spender gegenüber. Obwohl rund 80 Prozent der Bevölkerung in Umfragen angeben, dass sie für eine Organspende seien, haben nur 20 Prozent einen Spenderausweis.
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