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Quelle: dpa/Christoph Hardt

Bundestagswahl in Berlin

Verfassungsrichter verkünden am Dienstag ihr Urteil über Wahlwiederholung

Seit vielen Monaten herrscht Unklarheit darüber, ob und wenn ja in welchem Umfang die Bundestagswahl von vor zwei Jahren in Berlin wiederholt werden muss. Am Dienstag soll damit Schluss sein. Auch ein möglicher Wahltermin steht schon bereit.

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am kommenden Dienstag (19. Dezember) in Karlsruhe sein Urteil über eine mögliche Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin. Diesen Termin hatte das oberste deutsche Gericht bereits im November angekündigt. Der Bundestag hatte im November 2022 beschlossen, dass die Wahl in der Hauptstadt von Ende September 2021 nach diversen Pannen teilweise wiederholt werden soll. (Az. 2 BvC 4/23)

Wegen der vielen Unregelmäßigkeiten und zahlreichen Wahllokalen gab es mehr als 1.700 Einsprüche gegen die Wahl, unter anderem vom damaligen Bundeswahlleiter selbst. Geht es nach der Parlamentsmehrheit, wird die Bundestagswahl in 431 der 2.257 Berliner Wahlbezirke - also etwa einem Fünftel - wiederholt. CDU und CSU geht das aber nicht weit genug, weswegen sich die Unionsfraktion an das Bundesverfassungsgericht wandte.

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe urteilt im Dezember zu Pannen bei Bundestagswahl in Berlin

In einem Monat will das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über die chaotische Bundestagswahl 2021 in Berlin bekanntgeben. Landeswahlleiter Bröchler sieht sich gerüstet für alle Eventualitäten - und rechnet mit einer Wahl am 11. Februar.

Landeswahl wurde bereits wiederholt

Die Union befürchtet einen "massiven Vertrauensverlust" in die Legitimität der Wahl. Ihr Ziel ist, dass die Zweitstimmen für die Parteilisten in jener Hälfte der Berliner Wahlkreise neu abgegeben werden, in denen der damalige Bundeswahlleiter die Wahl angriff. Die Erststimmen für Direktkandidaten sollten in zwei Wahlkreisen erneut abgegeben werden.

Bei der Wahl am 26. September 2021 bildeten sich vor vielen Berliner Wahllokalen lange Schlangen, weil Stimmzettel fehlten, es nur wenige Wahlkabinen gab oder das Wahllokal zwischendurch sogar geschlossen wurde. Manche Wahllokale blieben in der Folge wiederum deutlich länger als 18.00 Uhr geöffnet - und Menschen gaben ihre Stimmen ab, als schon die ersten Prognosen veröffentlicht wurden.

Berlinerinnen und Berliner wählten an dem Tag nicht nur einen neuen Bundestag, sondern auch ein neues Landesparlament - das Abgeordnetenhaus - sowie neue Bezirksverordnetenversammlungen und stimmten außerdem in einem Volksentscheid ab. Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und für die Bezirke mussten am 12. Februar 2023 komplett wiederholt werden. Die CDU löste dabei die SPD als stärkste Kraft im Land ab und führt seitdem die Landesregierung.

Vor Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Landeswahlleiter: Berlin kann Bundestagswahl auch teilweise wiederholen

Mit Spannung wird in Berlin auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur möglichen Wiederholung der Bundestagswahl gewartet. Nun hat die Landeswahlleitung gegenüber dem Gericht grundsätzlich bejaht, eine Wahlwiederholung durchführen zu können.

Landeswahlleiter rechnet mit 11. Februar als Wiederholungstermin

Da eine Wahlwiederholung spätestens 60 Tage nach dem Urteilsspruch stattfinden müsste, rechnet der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler mit dem 11. Februar 2024 als wahrscheinlichstem Wahltermin. Bröchler bezeichnete dieses Datum gegenüber dem rbb als "nicht das günstigste", da an diesem Tag die Winterferien in Berlin zu Ende gehen.

Das sei gerade mit Blick auf die Suche nach Wahlhelfenden schwierig, denn auch von denen "werden einige mit ihren Familien in den Urlaub fahren", so Bröchler. Dennoch müsse und werde er jetzt mit diesem Termin leben. "Erst, wenn wir wissen, ob eine teilweise oder vollständige Wiederholungswahl vor uns steht, können eine Reihe elementarer Entscheidungen in Gang gesetzt werden", betonte Bröchler.

Sendung: rbb24 Abendschau, 19.12.2023, 19:30 Uhr

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