Reform des Polizeigesetzes
Die Berliner Polizei bekommt mehr Ausstattung und mehr Befugnisse. Das Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstagabend eine entsprechende Reform des Gesetzes für Sicherheit und Ordnung (ASOG).
Eine Änderung betrifft die Höchstdauer für den sogenannten Unterbindungsgewahrsam, also das vorsorgliche Einsperren von Menschen, von denen schwere Straftaten erwartet werden. Sie beträgt derzeit zwei Tage, künftig soll diese Präventivhaft auf Beschluss eines Richters bis zu fünf Tage möglich sein. Im Fall mutmaßlicher Terroristen können bis zu sieben Tage angeordnet werden.
Geändert werden auch Regelungen zu sogenannten Bodycams an Uniformen und Kameras in Polizeiautos (Dashcams). Polizisten und Feuerwehrleute sollen das Geschehen bei Einsätzen mit diesen Geräten verstärkt filmen. Auch in Wohnungen soll gefilmt werden können, wenn es um die Abwehr von Gefahren für beteiligte Menschen geht.
Dritte Neuerung: Elektroschockpistolen (Taser), die bisher nur von einigen Polizisten getestet wurden, sollen in größerem Maß von der Polizei genutzt werden können. Außerdem müssen Einsatzkräfte künftig an ihren Dienstorten bei Nachtdienst keine Parkgebühren mehr für ihr Privatfahrzeug zahlen.
Seit Jahren steige die Zahl der Übergriffe auf Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Burkard Dregger, im Abgeordnetenhaus. "Daher muss es darum gehen, die Polizei zu stärken und ihr Einsatzmittel an die Hand zu geben, mit denen sie sich schützen und das Recht durchsetzen kann." Die Änderungen seien eine klare Ansage an Straftäter: "Wir nehmen es nicht mehr hin, dass unsere rechtsstaatlichen Institutionen verlacht und verhöhnt und Einsatzkräfte angegriffen werden."
Die SPD als Koalitionspartner der CDU wie auch die AfD befürworteten die Gesetzesänderung ebenfalls. Grüne und Linke lehnten sie unter anderem deshalb ab, weil sie eine Einschränkung von Bürgerrechten befürchten.
Sendung: rbb 88.8, 15.12.2023, 05:30 Uhr
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