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Quelle: Soeren Stache/dpa

150 Euro für Landesbeschäftigte

Verwaltungsgericht hält Berlin-Zulage für verfassungswidrig

Umstritten war die "Hauptstadtzulage" schon lange. Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts ist sie verfassungswidrig. Die endgültige Entscheidung darüber fällt allerdings nicht in Berlin, sondern in Karlsruhe.

Die in Berlin im November 2020 für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte sogenannte Hauptstadtzulage ist nach Einschätzung des Berliner Verwaltungsgerichts verfassungswidrig. Die Zulage in Höhe von 150 Euro monatlich verstößt demnach gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot. Das teilte das Gericht am Montag nach einem entsprechenden Beschluss mit. (VG 5 K 77/21)

Weil nur das Bundesverfassungsgericht verbindlich die Verfassungswidrigkeit der Regelung zur Hauptstadtzulage feststellen könne, habe das Verwaltungsgericht das Verfahren ausgesetzt und diese Frage den Karlsruher Richter zur Entscheidung vorgelegt.

Stufenweise Beamtenbesoldung

Der Kläger des Verfahrens war Beamter in einem Berliner Bezirksamt. Er war zunächst Obermagistratsrat mit Besoldungsgruppe A 14, danach Magistratsdirektor mit A 15. Inzwischen ist er im Ruhestand. Mit seiner Klage hatte er sich gegen den Ausschluss höherer Besoldungsgruppen als A 13 gewandt und argumentiert, das verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das besoldungsrechtliche Abstandsgebot.

Das Verwaltungsgericht wies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hin, nach der das besoldungsrechtliche Abstandsgebot einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums und damit ein verfassungsrechtliches Gebot darstelle. Die Beamtenbesoldung sei notwendigerweise abgestuft, so dass beispielsweise Beamte der Besoldungsgruppe A 13 weniger verdienten als Beamte mit A 14.

Mehrere Klagen gegen Hauptstadtzulage

Das besoldungsrechtliche Abstandsgebot untersage dem Gesetzgeber, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen infolge von Einzelmaßnahmen einzuebnen oder deutlich abzuschmelzen, teilte das Verwaltungsgericht weiter mit. Die 5. Kammer des Gerichts sei der Überzeugung, dass der Berliner Gesetzgeber mit der Einführung der Hauptstadtzulage gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot verstoßen habe.

In den Beamtenrechtskammern des Verwaltungsgerichts Berlin sind den Angaben zufolge mehrere die Hauptstadtzulage betreffende Klagen anhängig. Außerdem gibt es etliche Widerspruchsverfahren bei der Senatsinnenverwaltung, die nach Angaben des Gerichts zunächst mit Blick auf die zu erwartende Entscheidung bisher geruht haben.

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Berlin zahlt die sogenannte Hauptstadtzulage seit November 2020 sämtlichen kommunalen Beamten und Angestellten bis einschließlich zu den Entgeltgruppen A13/E13 monatlich. Das betrifft etwa 124.000 Landesbedienstete.

Bei Tarifbeschäftigten wird die Zulage ebenfalls nur bis zu einer gewissen Grenze gewährt. Auch dagegen klagten Betroffene - bisher erfolglos. Nachdem das Landesarbeitsgericht die Klagen im vergangenen April abgewiesen hat, ist ein Fall den Angaben zufolge nun beim Bundesarbeitsgericht anhängig.

Sendung: rbb24 Inforadio, 04.12.2023, 17:00 Uhr

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