Brandenburg-Paket
Der Landtag Brandenburg wird nicht, wie ursprünglich angedacht, bereits am Freitag über die Notlageerklärung abstimmen. Stattdessen wird es am kommenden Mittwoch eine Sondersitzung dazu geben. Zuvor müsse der Haushaltsausschuss am Montag nach einer schriftlichen Anhörung von Experten eine Empfehlung für den Landtag abgeben, teilte der Landtag am Donnerstag mit.
Der Haushaltsausschuss war am Mittwochabend zu einer Sondersitzung zusammengekommen, um über das weitere Vorgehen zur Notlageerklärung zu beraten. Die AfD hatte dabei eine Anhörung zum Thema beantragt, was ihr aufgrund der Geschäftsordnung zusteht.
Die Koalitionsfraktionen entschieden sich daraufhin, die Experten dazu schriftlich, statt in Präsenz anzuhören. Ihre Stellungnahmen sollen dann in einer weiteren Sondersitzung des Haushaltsausschusses bereits am kommenden Montag diskutieren werden. Zwei Tage später soll am Mittwoch über die Notlage bei einer Sondersitzung des Landtags abgestimmt werden.
Ronny Kretschmer von der Linksfraktion, kritisiert den Zeitdruck im Verfahren, mit dem die Notlage in Brandenburg abermals beschlossen werden soll, als scheindemokratisches "Hauruck-Verfahren". Kretschmer sieht darin die parlamentarischen Rechte der Opposition beschnitten. In einer Mitteilung heißt von ihm dazu: "Innerhalb dieser kurzen Zeit kann und wird niemand bereit sein, eine substanzielle Stellungnahme zu wesentlichen Verfassungsfragen schriftlich abzugeben". Die Anhörung werde laut Kretschmer so zur Farce. Er fordert stattdessen eine Anhörung in Präsenz - die Notlage könne demnach auch noch im neuen Jahr erklärt werden.
Steeven Bretz (CDU), Mitglied des Haushaltsausschusses, weist die Kritik zurück. "Der Zeitplan ist ambitioniert, aber leistbar", so Bretz. Er hält eine Stellungnahme in kurzer Zeit für möglich, da sowohl das Bundesverfassungsurteil als auch die Diskussionen darum im politischen Raum bereits seit mehreren Wochen bekannt seien. "Auch der Inhalt unserer Notlageerklärung kommt nicht aus heiterem Himmel, sondern knüpft an die bestehende Notlageerklärung an", so Bretz. Dass die Koalition die Notlage noch in diesem Jahr erklären wolle, hält er für geboten: "Wir sind gut beraten das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Prinzip der Jährigkeit einzuhalten."
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Umwidmung von nicht verbrauchten Corona-Hilfen für Investitionen etwa in einen Klimafonds, steht auch das Brandenburg-Paket auf dem Prüfstand. In diesem wurden Schulden für die Jahre 2023 und 2024 aufgenommen, um die Folgen des Ukrainekriegs und gestiegener Energiepreise im Land abzufedern.
Die Koalition will das Paket nun an einigen Stellen abwandeln und noch einmal für beide Jahre getrennt die Notlage erklären, die das Brandenburg-Paket nötig machten. Die Notlage ist die Voraussetzung, um trotz Schuldenbremse neue Schulden aufnehmen zu können.
Sendung: rbb24 Inforadio, 14.12.23, 20 Uhr
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