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Quelle: dpa/Soeren Stache

Kommentar | Brandenburger Finanzpolitik

Lieber ein Paket ohne Mätzchen

Das Nein des obersten deutschen Gerichts zu Hilfspaketen der Bundesregierung hat auch Brandenburg aufgeschreckt. Dort will man nun beim "Brandenburg-Paket" nachbessern. Doch dazu hätte es nicht kommen müssen, kommentiert Thomas Bittner.

Als das Entlastungs-Paket 2022 in den Landtag eingebracht wurde, sagte Finanzministerin Katrin Lange (SPD), man werde das Hilfsprogramm ohne "Framing-Mätzchen" einfach "Brandenburg-Paket" nennen. Das sollte Solidität und Ernsthaftigkeit zeigen. Doch es wäre ehrlicher gewesen, das zusätzliche Geld als das zu benennen, was es war: Ein "Leider-nur-mit-Schulden-machbar-Paket".

Dass man sich die aktuell eingesetzten Summen von zukünftigen Generationen geborgt hat, hätte man alle wissen lassen müssen. Der Versuch, kurz vor einer möglichen Niederlage beim Landesverfassungsgericht jetzt das Ruder noch mal rumzureißen, ist das Eingeständnis einer unsoliden Haushaltsführung.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Brandenburg-Paket soll durch erneute Erklärung von "Notlage" abgesichert werden

Nach dem jüngsten Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts will die Regierung in Brandenburg erneut die Notlage für 2024 erklären lassen. Dazu soll im Landtag eine Abstimmung erfolgen, hieß es am Dienstag von den Regierungsparteien. Von Thomas Bittner

Notfonds müssen gut begründet sein!

Auf den Landesrechnungshof, der das Schuldenmanagement kritisierte, wurde lange nicht reagiert. Es war von Anfang an klar, dass jede Ausgabe aus diesem Topf im Zusammenhang mit der erklärten Notlage stehen muss. Doch die "Kenia-Koalition" konnte der Versuchung nicht widerstehen, mit den zusätzlichen Milliarden allerlei Koalitionsprojekte mitzufinanzieren: die Beitragsfreiheit für Kitas, die ohnehin kommen sollte. Oder die Transformation zu emissionsarmen Technologien, die eher mit dem Klimawandel zu tun hat als mit dem Ukraine-Krieg.

Keiner bezweifelt, dass in Krisenzeiten der Staat handlungsfähig sein muss. Und dass Schuldenmachen im Ausnahmefall besser ist, als Menschen in Not allein zu lassen. Aber gerade für Notfonds muss jede Ausgabe gut begründet sein.

Schuldenbremse umgangen

"Brandenburg-Paket" soll nach Urteil zu Sondervermögen geprüft werden

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt des Bundes beunruhigt auch die Brandenburger Landespolitik. Denn auch hier wurde die Schuldenbremse umgangen. Finanzministerin Lange zeigt sich aber optimistisch.

Der Plan der Landesregierung ging schief

Besonders unseriös war ein Posten im Wert einer halben Milliarde Euro, der sich "pauschale Vorsorge für weitere Maßnahmen" nannte. Es war ein Reservetopf ohne konkret hinterlegte Projekte, der im Wahljahr 2024 hätte aufgebraucht werden können. Diese Pauschale war das Eingeständnis, dass man 2022 noch gar nicht wissen konnte, was in zwei Jahren genau gebraucht wird.

Warum aber hat man sich dann in unsicheren Krisenzeiten auf einen Doppelhaushalt für 2023 und 2024 eingelassen? Um ein Jahr vor der Wahl keine Haushaltsdebatten führen zu müssen? Der Plan ging schief, er wird jetzt mit dem Nachtragshaushalt für 2024 bestraft.

Wahrscheinlich wird das "Brandenburg-Paket" jetzt deutlich kleiner. Und damit auch die Kreditaufnahme. Und manche Ausgabe landet da, wo sie hingehört: im regulären Haushalt. Das ist gut so. Denn das ist ehrlich. Und wäre Politik ohne Mätzchen.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 05.12.2023, 19:30 Uhr

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