Verwaltungsgericht Berlin
Der Lichtenberger Bezirksstadtrat Kevin Hönicke (SPD) darf sein Amt weiterhin nicht ausüben. Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag Hönickes gegen seine Freistellung zurückgewiesen.
Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, kann dem Stadtrat die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden, wenn ein durch Tatsachen begründeter Verdacht besteht, dass er gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen hat. Der Umstand, dass die Bezirksamtsmitglieder von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt werden, hebe sie nicht über das Gesetz, so das Gericht.
Zwar hätte Hönicke vor Ausspruch des Amtsausübungsverbots angehört werden müssen, dieser formale Fehler sei jedoch durch die Äußerungsmöglichkeit im gerichtlichen Verfahren "geheilt" worden, hieß es.
Ende Oktober dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Hönicke wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses eingeleitet. Er soll einem Journalisten Ausdrucke interner E-Mails über Vorwürfe zu Dienstmissbrauch und zu sexueller Belästigung in einem anderen Amt des Bezirks zugeschickt haben. Interne Ermittlungen hatten die Vorwürfe zur sexuellen Belästigung damals nicht bestätigt.
Auf Hönicke war man gekommen, weil der anonyme Brief mit einer Briefmarke versendet wurde, die über die E-Mail-Adresse des Stadtrats bestellt wurde. Bezirksbürgermeister Martin Schaefer (CDU) verbot Hönicke daraufhin vorläufig die Ausübung seines Amts. Hönicke war in Lichtenberg für Bauen, Stadtentwicklung, Arbeit und Soziales zuständig.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Hönicke hat am Dienstag bereits angekündigt, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorzugehen. "Diese Entscheidung schockiert mich und ich halte sie für falsch", so Hönicke. Er warf dem Gericht zudem vor, in seiner Pressemitteilung "Anschuldigungen zu verbreiten, die nicht vollständig geprüft wurden".
Das Verwaltungsgericht hat später am Dienstag eine überarbeitete Pressemitteilung herausgegeben. Darin wurde deutlich gemacht, dass es sich bei dem vorgeworfenen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht um einen Verdacht handelt.
Sendung: rbb24 Inforadio, 12.12.2023, 15:22 Uhr
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