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Video: rbb24 Inforadio | 22.01.2024 | Quelle: dpa/Britta Pedersen

"Juristische Bedenken"

Berliner Kulturverwaltung setzt Antidiskriminierungsklausel aus

Die Antidiskriminierungsklausel für den Berliner Kulturbetrieb wird nicht mehr angewendet, weil sie laut Senat nicht rechtssicher ist. Sie wurde erst im Dezember eingeführt und sollte Antisemitismus vorbeugen.

Die erst im Dezember von der Berliner Kultuverwaltung eingeführte Antidiskrminierungsklausel bei Fördermitteln wird ab sofort nicht mehr angewendet. An der Klausel gebe es juristische Bedenken, teilte die Verwaltung von Kultursenator Joe Chialo (CDU) am Montag mit. Das Ziel einer diskriminierungsfreien Kultur bleibe davon unberührt.

Verteilung von Fördergeldern

Berliner Kulturverwaltung führt Antidiskriminierungsklausel ein

Maßnahme erst im Dezember eingeführt

Die Kulturverwaltung hatte Anfang Januar mitgeteilt, Empfänger von öffentlichen Fördergeldern mittels einer Klausel unter anderem zum Bekenntnis gegen Antisemitismus zu verpflichten. Grundlage dafür sollten eine Antisemitismus-Definition der International Holocaust Rememberance Alliance (IHRA) und ihre durch die Bundesregierung ergänzte Erweiterung sein. Kultursenator Chialo wollte damit nach eigenen Worten bewirken, dass mit öffentlichen Mitteln nicht rassistische, antisemitische, queerfeindliche oder anderweitig ausgrenzende Ausdrucksweisen gefördert werden. Laut Angaben der Kulturverwaltung von Montag war die Klausel schon vor rund einem Monat eingeführt worden.

Teile der Kulturszene und die Opposition hatten die Klausel und das Vorgehen des Kultursenators kritisiert.

Chialo möchte sich nach eigenen Angaben weiter für Diskriminierungsprävention in der Berliner Kulturlandschaft stark machen. "Ich werde mich weiter für die diskriminierungsfreie Entwicklung der Berliner Kultur einsetzen", sagte er, "ich muss aber die juristischen und kritischen Stimmen ernst nehmen, die in der eingeführten Klausel eine Beschränkung der Kunstfreiheit sahen".

Sendung: rbb24 Inforadio, 22.01.2024, 15 Uhr

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