Verteilung von Fördergeldern
Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt will Zuwendungen ab sofort mit einer Antidiskriminierungsklausel versehen. Mit dieser Maßnahme soll die Prävention von Diskriminierung und Antisemitismus verstärkt werden, teilte die Verwaltung am Donnerstag mit.
Kulturinstitutionen und fördernde Stellen trügen Verantwortung dafür, dass mit öffentlichen Geldern keine rassistischen, antisemitischen, queerfeindlichen oder andere ausgrenzende Ausdrucksweisen gefördert werden, so Kultur-Senator Joe Chialo (CDU) in der Pressemitteilung. "Kunst ist frei! Aber nicht regellos", betonte er demnach.
Zuwendungsbescheide würden ab sofort nur noch mit der Antidiskriminierungsklausel verschickt. Die Förderrichtlinien sollen zugleich durch einen entsprechenden Passus und eine Selbsterklärung ergänzt werden. Die Klausel gelte nicht rückwirkend für bereits gestellte Anträge, sagte ein Sprecher.
Alle potentiellen Empfänger von Fördergeldern sollen sich damit zu einer vielfältigen Gesellschaft und gegen jede Form von Antisemitismus gemäß der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) und ihrer Erweiterung durch die Bundesregierung bekennen. Sie verpflichten sich außerdem dazu, sicher zu stellen, dass die Gelder keiner Vereinigung zugute kommen, die als extremistisch oder terroristisch eingestuft wird.
Zur Antisemitismus-Defintion der IHRA zählt unter anderem der Aufruf zum Töten von Juden, die Dämonisierung des Staates Israel oder der Vergleich der israelischen Politik mit den Taten der Nationalsozialisten sowie die Aberkennung des Selbstbestimmungsrechts des jüdischen Volkes.
Sendung: rbb24 Inforadio, 04.01.2024, 17:00 Uhr
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