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Video: rbb24 Abendschau | 27.02.2024 | Viktoria Kleber | Quelle: dpa/Soeder

150 Euro im Monat

Berliner Senat weiter uneins bei Berlin-Zulage für freie Träger

Das Tauziehen um die Hauptstadtzulage auch für freie Träger geht weiter. In einer Sitzung Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwoch im Berliner Abgeordnetenhaus sagte Arbeitssenatorin Kiziltepe (SPD), dass zwar weiter ein "politische Wille" bestehe, die Zulage von 150 Euro monatlich künftig auch an Beschäftigte bei freien Trägern zu zahlen.

Voraussetzung sei allerdings, dass die Hauptstadtzulage im Tarifvertrag der Länder schriftlich fixiert wird. Darin wird zur Zeit gearbeitet. Erst danach könne diese Zulage auch an freie Träger weitergereicht werden. Sozial-Staatssekretär Aziz Bozkurt rechnet nach eigenen ANgaben damit damit, dass dies Ende 2025 der Fall sein könnte.

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Unterschiedliche Ansichten im Senat

Entgegen den Äußerungen der Senatorin im Ausschuss gibt es im Senat jedoch weiter unterschiedliche Auffassungen darüber, ob auch Mitarbeitende freier Träger die Hauptstadtzulage bekommen sollen. Während Kiziltepe von einem "Konsens" spricht, öffentlich Beschäftigte nicht besser zu bezahlen als solche bei freien Trägern, kommen aus der Finanzverwaltung andere Töne. Finanzsenator Evers (CDU) hält es für rechtlich nicht möglich, die Hauptstadtzulage auch freien Trägern zu zahlen.

Gewerkschaft kritisiert

Die Gewerkschaft Verdi kritisiert das scharf. Politische Verantwortung an die Tarifgemeinschaft der Länder "abzuschieben" sei "politisch unredlich". "Wir brauchen ein klares Bekenntnis des Berliner Senats, dass er die Spaltung der Beschäftigten, die für den öffentlichen Dienst arbeiten, beenden will." Auch die Grünen erhöhen den Druck. Sie wollen in der kommenden Plenarsitzung einen Antrag einbringen, der den Senat auffordert, den Tarifvertrag der Länder einschließlich Hauptstadtzulage auch für freie Träger zu refinanzieren.

Aktuell zahlt das Land Berlin den Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine Hauptstadtzulage von 150 Euro im Monat - allerdings außertariflich. Wegen dieser Sonderregel hatte Berlin in der Tarifgemeinschaft der Länder sein Stimmrecht eingebüßt. Die Länder haben sich im Dezember darauf geeinigt, die Hauptstadtzulage für Berlin (und auch für Hamburg und Bremen) künftig im Tarifvertrag zu verankern. "Dass wir damit nicht mehr am Katzentisch der Tarifgemeinschaft der Länder sitzen, ist schon mal ein gutes Ergebnis", sagte Kiziltepe im Ausschuss.

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