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Audio: rbb24 Inforadio | 29.02.2024 | Kirsten Buchmann | Quelle: dpa/Marijan Murat

Entwurf der Bildungsverwaltung

Berliner Schüler sollen ab Notenschnitt schlechter als 2,3 Eignung fürs Gymnasium nachweisen

Der Zugang zu den Gymnasien in Berlin soll stärker reglementiert werden. Nach Vorschlag der Bildungsverwaltung sollen Kinder, deren Noten in bestimmten Fächern unter einem bestimmten Schnitt liegen, erst Probestunden absolvieren müssen.

Bei einer Durchschnittsnote, die schlechter ist als 2,3, sollen Berliner Schülerinnen und Schüler künftig ihre Eignung für den Übergang in die siebte Klasse am Gymnasium nachweisen müssen. Diese Durchschnittsnote soll sich außerdem künftig ausschließlich aus den Noten in Deutsch, Mathe und der ersten Fremdsprache zusammensetzen. Damit würde der Zugang zum Gymnasium strenger geregelt. Das geht aus einem Referentenentwurf der Bildungsverwaltung hervor, der dem rbb vorliegt.

Grundlage für die Aufnahme am Gymnasium soll demnach die sogenannte Förderprognose sein. Darin einfließen sollen die Noten in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache im zweiten Halbjahr der fünften und im ersten Halbjahr der sechsten Klasse.

Sechs Noten insgesamt sollen künftig also darüber entscheiden, ob der Zugang zum Gymnasium ohne weiteres möglich ist. Die Summe dieser sechs Noten darf maximal 14 betragen. Damit ist ab einem Notendurchschnitt von schlechter als 2,333 für Schülerinnen und Schüler, die ans Gymnasium wollen, die erfolgreiche Teilnahme an einem Probeunterricht des Gymnasiums nachzuweisen.

Alle, die es ans Gymnasium geschafft haben, müssten nach dem Referentenentwurf nicht mehr befürchten, in der 7. Klasse wieder aussortiert zu werden: Das Probejahr am Gymnasium in Klasse 7 soll abgeschafft werden.

Übergangsregelung für aktuelle Fünftklässler

Für Kinder, die aktuell die fünfte Klasse einer Grundschule besuchen, gilt eine Übergangsregelung. Bei diesen Kindern, die ans Gymnasium wollen, wird der Notendurchschnitt noch so berechnet, wie es bisher der Fall war.

Relevant sind das Abschlusszeugnis der 5. Klasse und das Halbjahreszeugnis der 6. Alle Noten fließen in die Berechnung ein, wobei außer Kunst, Musik und Sport alle Fächer doppelt gewichtet werden. Der Notenschnitt, der sich daraus ergibt, darf – anders als bislang – nicht schlechter als 2,2 sein. Diese Regelung gilt aber ausschließlich für Kinder, die aktuell die 5. Klasse besuchen. Sie gilt also übergangsweise und damit nur ein Jahr.

rbb exklusiv | Koalitionsverhandlungen in Berlin

CDU und SPD wollen Losverfahren und Probejahr für Gymnasien abschaffen

Beim Aufnahmeverfahren für die Gymnasien will sich die wahrscheinliche Berliner schwarz-rote Koalition an Brandenburg orientieren. Das Probejahr könnte abgeschafft werden. Auch beim Mittleren Schulabschluss sind Änderungen vorgesehen.

11. Pflichtschuljahr geplant

Die schwarz-rote Koalition will in Berlin zudem das elfte Pflichtschuljahr einführen für Jugendliche, die nicht in Ausbildung oder einem berufsvorbereitenden Lehrgang sind. Rund 3.000 Jugendliche pro Jahr in Berlin verlassen momentan die Schule ohne anschließende Perspektive.

Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD unter anderem Ziele wie das elfte Pflichtschuljahr verabredet. Mit dem neuen Referentenentwurf werden dazu Details beschrieben. Einen früheren Entwurf hatte es bereits im vergangenen November gegeben, den die SPD allerdings in rund einem Dutzend Punkten kritisierte. So sah der frühere Entwurf zwar vor, die Dauer der Probezeit am Gymnasium nicht mehr auf ein Jahr festzulegen, Details sollte allerdings eine Verordnung regeln.

Die SPD dagegen pochte darauf, die Probezeit komplett abzuschaffen, so wie es der Koalitionsvertrag vorsehe. In diesem Punkt setzte sie sich - laut dem vorliegenden Referentenentwurf - durch, während strengere Aufnahmekriterien für das Gymnasium seit langem die CDU gefordert hatte.

Landeselternausschuss übt Kritik

Bei Eltern löse der Vorstoß der Bildungsverwaltung Ängste aus, sagte der Vorsitzende des Landeselternausschusses, Norman Heise, dem rbb am Freitag. Das Elternwahlrecht erfahre dadurch eine starke Veränderung, Schule werde noch leistungsbezogener.

Wenn die Neuregelung so in Kraft tritt, wie der Referentenentwurf das vorschlägt, befürchtet Heise außerdem, dass dann noch mehr gute Schülerinnen und Schüler an beliebten Integrierten Sekundarschulen leistungsschwächere Schüler verdrängen. Die würden sich dann noch stärker in einzelnen Schulen sammeln, erwartet Heise.

Platzmangel und hoher Notendruck

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Siebtklässler ganz ohne Schulplatz und Schüler mit einem Fahrtweg von einer Stunde: In Berlin ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen beim Wechsel von der Grund- auf weiterführende Schule gekommen. Nun soll es besser werden. Nur wie? Von F. Steinberg

MSA-Prüfungen an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen abschaffen

Neuerungen sind laut dem Entwurf auch für Vorschulkinder geplant, die noch keine Kita besuchen. Sie sollen, wenn sie Sprachförderbedarf haben, statt fünf künftig sieben Stunden am Tag eine Kita besuchen, fünf Tage in der Woche.

Ziel ist, die Schulgesetzänderungen bis zum Sommer im Berliner Abgeordnetenhaus zu verabschieden.

Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) sagte, um "transparent zu sein und Vorbehalte und Ängste abzubauen", wolle sie die Schulgesetznovelle öffentlich vorstellen, "bis Juni in allen zwölf Bezirkselternausschüssen".

Im parlamentarischen Verfahren will die SPD-Fraktion noch Änderungen bewirken. So will sie darauf drängen, die MSA-Prüfungen für Schnelllerner an Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen abzuschaffen. Damit solle zwischen diesen beiden Schularten und den Gymnasien "das Gleichgewicht wieder hergestellt werden", sagt die SPD-Bildungspolitikerin Maja Lasic dem rbb. An Gymnasien sind die MSA-Prüfungen bereits abgeschafft worden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 29.02.2024, 19 Uhr

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