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Audio: rbb24 Inforadio | 21.02.2024 | Jonas Ziegler | Quelle: rbb

Steuerreform

Grundsteuer-Erhöhung: Wohl nur moderate Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter

Eine neue Grundsteuer wird in Berlin ab Januar 2025 erhoben. Die Kosten dürften für viele nicht deutlich steigen. Trotzdem müssen einige Eigentümer jetzt mit einer Steuererhöhung rechnen - vor allem in den östlichen Bezirken der Stadt.

Bei der Reform der Grundsteuer, dürfte die von Eigentümerverbänden befürchteten massiven flächendeckenden Kostensteigerungen für Eigentümer und auch für Mieter ausbleiben.

Finanzsenator Stefan Evers (CDU) stellte am Mittwoch die Eckpunkte für die Reform der Grundsteuer in Berlin vor. Demnach soll der Hebesatz von aktuell 810 Prozent auf 470 Prozent sinken. Der Schritt sei notwendig, um untragbare Belastungen für Grundstückseigentümer und Mieter durch die Neuregelung der Grundsteuer zu vermeiden, sagte er. Der Hebesatz ist einer von drei Werten, die für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden.

Finanzamt

Berlin ist bundesweiter Spitzenreiter bei Abgabe der Grundsteuererklärungen

Millionen Eigentümer in Deutschland mussten eigentlich bis Ende Januar 2023 ihre Grundsteuererklärungen einreichen. Ein Jahr später laufen Finanzämter - auch in Brandenburg - immer noch vielen Erklärungen hinterher. Berlin hingegen ist fast durch.

Der Wert der sogenannten Steuermesszahl bleibt in Berlin bei 0,31 Promille für Wohngrundstücke. Teurer wird es für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke, da steigt die Steuermesszahl auf 0,45 Promille. Mit diesen Anpassungen dürften die auch von Eigentümerverbänden befürchteten massiven flächendeckenden Kostensteigerungen für Eigentümer und auch für Mieter ausbleiben.

Zusätzlich wird es noch eine Härtefallregelung geben, wenn Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien durch etwaige Erhöhungen in eine existenzielle Schieflage geraten.

Kleingärtner von Grundsteuer befreit

Pauschal lässt sich sagen, dass sich die Grundsteuer eher für Eigentümer in den östlichen Bezirken erhöhen wird. Hier wurde bislang auf Basis völlig veralteter Werte gerechnet, was vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden war. Allerdings kann es in Einzelfällen auch innerhalb von Bezirken Anpassungen sowohl nach unten als auch nach oben geben.

Finanzsenator Evers unterstrich erneut, dass das Ziel der Grundsteuerreform mehr Gerechtigkeit sei. Es gehe ausdrücklich nicht darum, die Einnahmen des Staates zu steigern. Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. In Berlin lag das Aufkommen im vergangenen Jahr bei rund 860 Millionen Euro.

Erfreuen dürfte die Reform zahlreiche Kleingärtner. Sie werden, sofern sie dem Bundeskleingartengesetz unterliegen, von der Grundsteuer befreit. Im Schnitt macht das 16 Euro pro Kleingärtner und Jahr aus. Davon dürften rund 80.000 Kleingärtner profitieren.

Die neue Grundsteuer wird ab Januar 2025 erhoben.

Befürchtungen des Bunds der Steuerzahler

Der Vorsitzende des Bund der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, hat die angekündigte Senkung des Grundsteuerhebesatzes grundsätzlich begrüßt. Er befürchtet jedoch, dass die neue Bewertung im Bundesmodell in zahlreichen Fällen zu realitätsfernen Grundsteuerwerten geführt hat. Ab dem Jahr 2025 wird das aus seiner Sicht bei vergleichbaren Wohnungen zu völlig unterschiedlichen Grundsteuerbeträgen führen. Die Anpassung bei den Grundsteuermesszahlen würde daran nichts ändern, so Kraus weiter.

Sendung: rbb24 Inforadio, 21.02.2024, 12:20 Uhr

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