Ukraine-Krieg
Eine Videoprojektion von Kriegsbildern auf das russische Botschaftsgebäude in Berlin bleibt nach einer Gerichtsentscheidung verboten.
Die von einer Initiative geplante Projektion von Bildern und Videos auf Teile der Botschaft würde die Würde der diplomatischen Mission beeinträchtigen, begründete das Verwaltungsgericht am Dienstag seine Entscheidung und bestätigte damit ein Verbot durch die Polizei.
Nach dem Wiener Übereinkommen von 1961 über diplomatische Beziehungen treffe den Empfangsstaat die besondere Pflicht, die Räumlichkeiten einer diplomatischen Mission zu schützen, um zu verhindern, dass ihr Friede oder ihre Würde beeinträchtigt werden, so das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Der Ukrainer-Verein Vitsche wollte bei seiner Demonstration zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine am Samstag eine Stunde lang Fotos und Videos vom Krieg auf die Botschaft projizieren. Das verbot die Polizei.
Eine zeitgleich vor dem Botschaftsgebäude geplante Demonstration darf hingegen stattfinden. Friedliche Demonstrationen vor diplomatischen Vertretungen seien grundsätzlich zulässig, so das Gericht. Dem Verein verbleibe zudem die Möglichkeit, im öffentlichen Straßenland eine Leinwand aufzustellen, auf die er die Bilder und Videos projizieren könne.
Am Samstag sind mehrere Demonstrationen und Kundgebungen gegen Russland und Präsident Wladimir Putin sowie zur Solidarität mit den Menschen in der Ukraine angekündigt. Einige Veranstaltungen sind im Umfeld der russischen Botschaft Unter den Linden in Berlin-Mitte geplant.
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