Polizeipräsidentin warnt vor mehr Belastung durch Cannabis-Legalisierung
Angesichts der geplanten Teillegalisierung von Cannabis rechnet die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik mit einer Zunahme von Aufgaben für die Behörden. "Ich denke, die Legalisierung wird die Polizei und Justiz kurz- und mittelfristig nicht entlasten, sondern deutlich belasten", sagte Slowik im Interview mit dem "Tagesspiegel" [ext. Link, Bezahlschranke]. Sie befürchte, dass die Polizei mehr zu tun haben wird als bisher.
"Vor allem durch die zahlreichen Einzelregelungen, wie Bannkreise um Schulen und Kindertagesstätten und die erlaubten Mengen des Eigenbedarfs. Kontrollmaßnahmen werden wirklich sehr komplex", sagte Slowik weiter. Die Sicherheitsbehörden sähen es "sehr kritisch, was den Gesetzesentwurf und die Durchsetzung der Regeln angeht". Bei dem Gesetz sei noch vieles unklar - etwa die Festlegung von Grenzwerten.
Keine andere Droge beschäftigt die Berliner Polizei mehr als Cannabis, das zeigen aktuelle Zahlen, die rbb|24 exklusiv vorliegen. Mit der möglichen Legalisierung von Cannabis könnte sich die Statistik allerdings ändern. Von Sebastian Schöbel
Möglicher Cannabis-Konsum durch Polizeibeamte
Auch den möglichen Konsum von Polizistinnen und Polizisten in ihrer Freizeit sehe sie kritisch. "Das ist tatsächlich nicht so einfach wie mit Alkohol. Da gilt bei uns ja eine Null-Promille-Grenze." Cannabis beziehungsweise THC halte sich je nach Konsumverhalten sehr lange im Blut. "Ein positiver Befund würde daher nicht automatisch bedeuten, dass der Kollege oder die Kollegin im berauschten Zustand den Dienst angetreten hat." Slowik zufolge wird es hier auf die Grenzwertfestlegungen ankommen.
Ab 1. April ist Cannabis weitgehend legalisiert. Aber wo ist Kiffen auch in Zukunft verboten? Was gilt für den Eigenanbau? Und wie will die Polizei die Einhaltung des neuen Gesetzes kontrollieren? Antworten auf die wichtigsten Fragen. Von Sebastian Schneider
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.