Verfassungsschutz
Sechs der 24 Abgeordneten der Brandenburger AfD-Fraktion sind mittlerweile als rechtsextrem eingestuft. Die Partei prüft, ob sie gegen die neuen Einstufungen der Abgeordneten Dennis Hohloch und Lars Schieske juristisch vorgehen will.
Der Brandenburger Verfassungsschutz stuft nun auch die beiden AfD-Landtagsabgeordneten Dennis Hohloch und Lars Schieske als Rechtsextremisten ein. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte gegenüber dem rbb am Dienstag entsprechende Medienberichte.
Schieske sagte am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Potsdam, er sei verwundert über die Einstufung. Wer ihn kenne merke, dass sich der Verfassungsschutz lächerlich mache.
Dennis Hohloch, der Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion und Mitglied im rbb-Rundfunkrat ist, sagte: "Hier sitzen keine Rechtsextremisten, keine Nazis, keine Faschos. Hier sitzen normale besorgte Bürger, die als Abgeordnete gewählt wurden und aus unterschiedlichen Gründen in diese Partei eingetreten sind und versuchen, dieses Land zu einem besseren Ort für uns alle zu machen."
Wie das Innenministerium auf rbb-Anfrage mitteilte, liegen für eine Einstufung der Abgeordneten hinreichend juristisch gesicherte Belege vor. Maßgebend seien dafür aber nicht Äußerungen oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Mandats.
Mit Hohloch und Schieske stuft der Verfassungsschutz insgesamt sechs Mitglieder der Brandenburger AfD-Fraktion als rechtsextremistisch ein. Zur AfD-Fraktion gehören insgesamt 24 Abgeordnete. Zuvor hatte die Behörde den Fraktionsvorsitzenden Hans-Christoph Berndt und die Landtagsabgeordneten Lars Günther und Daniel Freiherr von Lützow eingestuft. Auch das einstige AfD-Mitglied Andreas Kalbitz wird weiterhin als Rechtsextremist geführt.
Nach der Einstufung als Rechtsextreme von zwei weiteren Abgeordneten, denkt die AfD-Fraktion über ein juristisches Vorgehen nach. "Wir prüfen das", sagte AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt am Dienstag in Potsdam. "Und wenn wir denken, dass es schon noch Anhaltspunkte gibt, jetzt entweder die Klage zu erweitern oder eine neue Klage gegen die Ausweitung der Beobachtung von Abgeordneten auf den Weg zu bringen, dann werden wir das auch tun."
Sendung: rbb24 Inforadio, 30.04.2024, 15:40 Uhr
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