Reaktionen aus Berlin und Brandenburg
Nach einem Urteil vom Montag darf die AfD weiter durch den Verfassungsschutz beobachtet werden. AfD-Vertreter aus der Region sehen das erwartungsgemäß kritisch - die Reaktionen aus anderen Parteien sind einhellig positiv.
AfD-Vertreter aus Berlin und Brandenburg haben ein Urteil vom Montag kritisiert, wonach die Partei zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft worden ist.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster erklärte dies am Montag für rechtens [tagesschau.de]. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kündigte aber bereits an, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, Hans-Christoph Berndt, warf dem Gericht am Montag vor, es habe ein "politisches Gefälligkeitsurteil" gefällt. "Es wurden die vermeintlichen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes als Tatsachen übernommen und nicht hinterfragt", behauptete Berndt. Er sprach von "Fantastereien des Verfassungsschutzes".
Die Partei- und Fraktionsvorsitzende der Berliner AfD, Kristin Brinker, nannte das Urteil eine "Fehlentscheidung".
Der Generalsekretär der CDU Brandenburg, Gordon Hoffmann, forderte die anderen Parteien zu mehr Engagement auf. "Wenn wir nicht wollen, dass sich noch mehr Menschen von der Demokratie abwenden, müssen wir in der Politik drei Dinge tun: Probleme lösen, Probleme lösen, Probleme lösen. Es ist fatal für unsere Demokratie, den Menschen ständig einzureden, dass die Probleme, die sie sehr genau wahrnehmen, nicht existieren würden.“
Der Brandenburger Grünen-Spitzenkandidat für die Landtagswahl im September, Benjamin Raschke, teilte mit, das Urteil bestätige die Einschätzung seiner Partei. Die Entscheidung der Richter sei "ein wichtiger Schritt im Kampf gegen rechtsextremistische Umtriebe und ein weiteres Puzzleteil zum AfD-Verbotsverfahren". Die AfD habe sich insbesondere in Brandenburg "immer weiter radikalisiert", so Raschke weiter. "Beim Parteitag in Jüterbog wurde sogar mit Hans-Christoph Berndt ein erwiesener Rechtsextremist als Spitzenmann aufgestellt".
Die Berliner Landesvorsitzendender Grünen, Nina Stahr und Philmon Ghirmai, forderten in Reaktion auf das Urteil den Start eines Verbotsverfahrens. "Mit der Entscheidung ist eine Hürde hin zu einer bundesweiten Einstufung der AfD, nicht nur als Verdachtsfall, sondern als gesichert rechtsextrem, genommen", teilten sie mit. "Die AfD ist eine Gefahr für die Demokratie und Millionen von Mitbürger*innen, weshalb ein Verbotsverfahren jetzt unverzüglich in Angriff genommen werden muss."
Ähnlich äußerte sich der Berliner Linke-Landesvorsitzende Maximilian Schirmer. "Die AfD ist keine demokratische Partei, sondern eine Gefahr für alle, die ihr nicht deutsch oder rechts genug sind", erklärte er. "Wir dürfen nicht warten, bis die AfD die Macht hat, Deutschland zu einem autokratischen Staat wie Russland oder die Türkei umzubauen. Wir müssen jetzt die Notbremse ziehen." Ein Verbotsverfahren gegen die AfD müsse so schnell wie möglich geprüft werden.
Der Vorsitzende der Linksfraktion im Brandenburger Landtag, Sebastian Walter, bezeichnete das Urteil als "schallende Ohrfeige" für die AfD. "Die AfD ist eine rechtsextreme Partei, deren Ziel es ist, unsere Demokratie abzuschaffen", sagte er.
Walter ergänzte: "Für Brandenburg bedeute diese Entscheidung, dass nun auch das Verwaltungsgericht Potsdam die Klage der AfD aus dem Januar 2021 gegen die Einstufung des Landesverbandes als rechtsextremer Verdachtsfall weiter behandeln und endlich entscheiden kann."
Als Begründung für das Urteil hatte Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats, gesagt, es gebe "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" für Bestrebungen der AfD, "die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind". In der AfD würden "in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen verwendet". Eine solche Abwertung sei laut Grundgesetz eine "unzulässige Diskriminierung". Deshalb sei am Vorgehen der Verfassungsschützer nichts auszusetzen.
Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 13.05.2024, 19:30 Uhr
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