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Audio: rbb24 Inforadio | 31.05.2024 | Christoph Reinhardt | Quelle: dpa/Paul Zinken

Neuköllner Anschlagsserie

U-Ausschuss will Einsicht in Gerichtsakten einklagen

Der Untersuchungsausausschuss zur Aufklärung der rechtsextremen Anschlagserie in Berlin-Neukölln will Ermittlungsakten des Landgerichts einsehen. Nachdem das Berliner Landgericht eine entsprechende Freigabe abgelehnt hat, will der Untersuchungsausschuss jetzt Rechtsmittel einlegen, wie er am Freitag mitteilte.

Das Landgericht will voraussichtlich Mitte September mit der Hauptverhandlung des Berufungsverfahrens gegen die beiden Hauptverdächtigen beginnen. Das Amtsgericht hatte die beiden bei den wesentlichen Vorwürfen freigesprochen, die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein. Bis zum Abschluss der Hauptverhandlung, das frühestens Ende des Jahres erwartet wird, will das Gericht die Akten nicht an den Untersuchungsausschuss herausgeben - um das Verfahren nicht zu gefährden.

Untersuchungsausschuss

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"Keine wirkliche Gesprächsbereitschaft"

Aber auch für den Untersuchungsausschuss seien die Akten wesentlich, sagte der Vorsitzende Vasili Franco (Grüne) am Freitag. Man habe das Gericht gebeten, spätestens im Dezember 2024 die Akten freizugeben, damit die Ausschuss sie noch angemessen auswerten könne. Franco zufolge gehe es um Akten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft, über deren Freigabe das Landgericht entscheiden müsse.

Bedauerlicherweise hätten Gesprächsversuche mit dem Landgericht keinen Erfolg gehabt, so Franco. "Es gab leider auch keine wirkliche Gesprächsbereitschaft, sodass uns das Landgericht mit Beschluss vom 20. März 2024 eine Freigabe der Akten vollständig verwehrt hat."

So habe man angeboten, dass die Akten nur unter strikten Geheimschutzbedingungen genutzt werden können. Damit der Ausschuss seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen könne, gebe es keinen anderen Weg, als Rechtsmittel einzulegen, sagte Franco. Der entsprechende Beschluss sei einstimmig erfolgt.

Neuköllner Anschlagsserie

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Interesse an grundsätzlicher Klärung

Ob das Abgeordnetenhaus das Kammergericht oder den Landesverfassungsgerichtshof einschaltet, werde noch geprüft. Die Rechte des Parlaments seien gleichrangig zu denen von Gerichten, argumentiert der Ausschuss. Weil die Untersuchung an die Dauer der Legislatur gebunden ist, muss der Ausschuss seinen Abschlussbericht bis zum Sommer 2026 vorlegen, eine Akteneinsicht erst 2025 sei zu spät, um deren Inhalte noch sinnvoll in Zeugenbefragungen einfließen zu lassen.

Ob der neue Gerichtsstreit die Abgabe der Akten tatsächlich beschleunigt, sei zu hoffen, aber nicht sicher, räumten die Abgeordneten ein. Es gebe aber auch ein Interesse an einer grundsätzlichen Klärung. Mögliche negative Auswirkungen des Verfahrens auf den Strafprozess gebe es keine, sagt der Vorsitzende Franco. Die Darstellung der Verteidigung der beiden Angeklagten, der Prozess werde wegen des Vorgehens des Untersuchungsausschusses platzen, seien abwegig.

Sendung: rbb24 Inforadio, 31.05.2024, 17:30 Uhr

Beitrag von Christoph Reinhardt

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