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Quelle: dpa-Bildfunk/Soeren Stache

Mögliches Abwahlverfahren

Wie geht es mit dem Potsdamer Oberbürgermeister Schubert weiter?

Potsdams Stadtverordnete entscheiden über einen möglichen Abwahlantrag von Oberbürgermeister Mike Schubert. Das Verfahren hatten einige Stadtpolitiker gestartet - und es würde sich noch Wochen hinziehen. Von Felix Moniac

Seit Monaten steht der Oberbürgermeister der Brandenburger Landeshauptstadt Potsdam, Mike Schubert (SPD), in der Kritik. Er soll kostenlose VIP-Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen für sich und seine Frau angenommen haben, obwohl die Teilnahme an diese Veranstaltungen teils privater Natur gewesen sein könnten.

Mittlerweile ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen "Vorteilsnahme im Amt", der Vorwurf ist Teil des Korruptionsparagrafen. Der Oberbürgermeister selbst sagt, er sei nicht korrupt. Die Veranstaltungen habe er im Rahmen seiner Repräsentationspflichten wahrgenommen.

Anfangsverdacht auf Vorteilsnahme

Abwahlverfahren gegen Potsdamer Oberbürgermeister Schubert wird eröffnet

Das Ermittlungsverfahren werde Gelegenheit geben, die Anwürfe zu klären, sagte Schubert. Der SPD-Politiker sprach von "monatelangen und zum Teil anonymen Angriffen, die auch vor der Diskreditierung der Familie nicht haltmachten".

In politischen Kreisen in Potsdam wird mittlerweile aber über eine Abwahl Schuberts spekuliert. Abgeordnete der Stadtverordnetenversammlung (SVV) hatten bereits Anfang Mai das Verfahren zur Einleitung eines Bürgerbegehrens zur Abwahl Schuberts angestoßen. Möglicherweise ist es bereits bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch soweit, dass ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die nötigen Unterschriften dazu werden gerade gesammelt.

Anfangsverdacht auf Vorteilsnahme

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Eine solche Abwahl vor dem eigentlichen Ende der Amtszeit ist im brandenburgischen Kommunalwahlrecht [brandenburg.de] klar geregelt. Um einen Bürgermeister oder Oberbürgermeister abzuwählen, muss zunächst ein Bürgerbegehren durchgeführt werden.

Dieses Bürgerbegehren könnte man auch "Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides" nennen – dadurch wird deutlicher, wie das Verfahren abläuft: Der Antrag ist im Falle der Stadt Potsdam genau dann gestellt, wenn mindestens die Hälfte der gewählten Vertreter der Bürgerinnen und Bürger den Antrag unterschreibt.

In Potsdam sind die gesetzlichen Vertreter die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Die Hälfte von ihnen sind 29. Ob die 29 benötigten Unterschriften für die erste Stufe des Verfahren wirklich zusammenkommen, ist derzeit offen.

Sind genügend Unterschriften zusammengekommen, werden die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung darüber informiert und es passiert erst einmal einen Monat lang nichts: Abkühlungsphase, mal drüber schlafen, Pro-und Contra-Argumente abwägen.

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Verzicht auf Bürgerentscheid – oder nicht?

Nach einem Monat – es dürfen sogar bis zu drei Monate verstreichen – müssen dann mindestens zwei Drittel der gewählten Vertreter der Bürgerinnen und Bürger den Antrag unterschreiben. In Potsdam sind das 39 Mitglieder der SVV.

Falls das passiert, hat der Oberbürgermeister noch eine weitere Woche Zeit, um sich zu überlegen, ob er das so hinnimmt oder nicht. Falls ja, wäre er abgewählt. Falls nein, käme es zum Bürgerentscheid. Dann müsste eine Mehrheit, mindestens aber ein Viertel aller wahlberechtigten Potsdamerinnen und Potsdamer, für die Abwahl Schuberts stimmen, um ihn abzusetzen – wenn sie das denn wollten.

Bis zu einer möglichen Abwahl Schuberts vergeht also noch viel Zeit. Es sei denn, er träte selbst zurück.

Beitrag von Felix Moniac

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