Online-Portal gestartet
Was müssen sich Amts- und Mandatsträger im Internet gefallen lassen? Drohende, beleidigende und hasserfüllte Kommentare jedenfalls nicht. Um diese Straftaten schnell anzeigen zu können, gibt es nun ein Online-Portal. Von Katrin Neumann
Die Zahl der Fälle von Hasskriminalität ist in den letzten Jahren extrem gestiegen. Seit 2018 verzeichneten die Behörden in Brandenburg einen Anstieg um 350 Prozent auf zuletzt 985 Delikte im Jahr 2023. Noch viel deutlicher ist mit 670 Prozent der Anstieg der Straftaten, die im Netz begangen wurden. Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) sieht deshalb eine "Verrohung der politischen Kultur und des sozialen Klimas in dieser Gesellschaft" und die sozialen Medien als "Brandbeschleuniger" für Hasskriminalität im wirklichen Leben.
Weil Amts- und Mandatsträger eine "besonders schutzbedürftige Gruppe" seien, gibt es nun ein Onlineportal (hass-melden.brandenburg.de), mit dem es schneller und leichter möglich sein soll, Anzeige zu erstatten und elektronische Beweise zu sichern.
Zugang zum Meldeportal erhalten Abgeordnete, Parteifunktionäre, aber auch Verwaltungsmitarbeiter, die sich registrieren. Allerdings will Generalstaatsanwalt Andreas Behm "großzügig" mit den Registrierungen umgehen. Wenn also politisch Engagierte, die bislang noch kein Amt oder Mandat innehaben, Opfer von Hasskriminalität werden, würde man auch diese Anzeigen über das Portal prüfen.
Ohnehin wolle man die Pilotphase abwarten und auswerten. Ohne einen Zeitraum zu nennen, will Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) sehen "wie das Portal angenommen wird" und welche Ressourcen nötig seien. Gegebenenfalls könne der Personenkreis, der das Portal nutzen kann, auch auf weitere schutzbedürftige Gruppen, beispielsweise Journalisten, ausgeweitet werden.
Nach Registrierung und Erhalt eines Logins füllen Anzeigensteller ein Onlineformular aus mit Angaben zur Tat. Was nun leichter als bislang möglich sein soll, ist die Sicherung von Beweisen. Zwar "vergesse das Internet nicht", manchmal sei es aber dennoch schwierig, Posts und Kommentare wiederzufinden, sagt Behm. Deshalb könnten in dem jetzt startenden Meldeportal Links und Screenshots von Hasskommentaren und Profilen direkt hochgeladen werden.
Das Portal ist direkt bei der Zentralstelle für Hasskriminalität der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelt. Hier würden die eingehenden Anzeigen geprüft "und dann mit einem bewertenden Vermerk an die entsprechenden Staatsanwaltschaften weitergeleitet". Voraussetzung für die Anzeige über das Meldeportal sei, dass die Tat, also der Hasspost oder Hasskommentar, in Zusammenhang mit dem Amt oder Mandat des Opfers stehe.
Durch die schnellere Beweissicherung soll es zukünftig leichter sein, dem wachsenden Hass im Netz Herr zu werden. Oft würden Hetzer mit ihrem Klarnamen posten. "Man gibt sich nicht mal die Mühe, anonym zu posten. Offensichtlich ist die Freiheit des Netzes im falsch verstandenen Sinne Ausdruck dessen, dass man sich hier alles erlauben kann", sagt Hoffmann. Insofern könnten StraftäterInnen in der Regel schnell ermittelt werden.
Neben Beleidigungen, Drohungen und Anfeindungen von Bürgern gegen Amts- und Mandatsträger nehme auch der Online-Hass zwischen eben diesen Amts- und Mandatsträgern zu, berichtet Generalstaatsanwalt Behm. Oft würden reale Konflikte in den sozialen Medien weitergeführt und verschärft.
Sollten Straftatbestände nachgewiesen werden, drohen Online-Hetzern Geld- oder auch Freiheitsstrafen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 22.05.2024, 15:00 Uhr
Beitrag von Katrin Neumann
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